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56.) Verordnung,
die Veränderungen in der Bezirkseintheilung betreffend;
vom Oten September 1836.
In Bezug auf die Verordnung vom 28sten Mai 1836., einige Veraͤnderungen in der
Bezirkseintheilung betreffend, (Gesetz- und Verordnungsblatt Stuͤck 12. Nr. 37.) wird
bierdurch nachträglich annoch bestimme:
Das der gedachten Verordnung unter A, beigefügte Berzeichnis ist nach der Beilage
O. zu berichtigen.
Das Amt Leißnig hat an das Amr Colditz auch die Orte Kralapp und taftau und das
Amt Oschatz an das Amrt Wurzen das einbezirkte Rictergur Collm abzurreten.
Die Obergerichtsbarkeit über alle Aneheile von Grumbach, die bieher dem Kreisamte
Meissen und dem Amte Dresden zugestanden, wird dem Amte Grüllenburg zu Tharande
übertragen und dieses Dorf ganz der 5ten Amtshauptmannschaft des Oresdner Kreis-
directionsbezirks zugetheilt.
Die Ueberweisung der Stadt Mieweida vom Amte Nochlitz an das Amt Sachsenburg
erstreckt sich auch auf die zu besagker Stadt gehörigen Dörfer. ·
DieOrtschaftendegProkuramwundSchuljustizamteszuMexssengehencmdiåeAemtey
denensiekünftigüberwiescnwerden,zugleichmiktderQbergerichiStbarkeitüber,indcrmHim
sicht sie bisher einem andern Koͤniglichen Amte untergeben gewesen sind.
Dreeden, den gten September 1836.
Die Ministerien der Justiz und des Innern.
von Könnerig. Nostitz und Jänckendorf.
ubsimaun.