Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(6217) 
W 60.) Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten 
Landkage betreffend; 
vom 1 Kten October 1836. 
S. Könisliche Majestät haben, in Gemäsheit der im 115ten 0. der Verfassungs- 
urkunde enthaltenen Bestimmungen und der im tandtagsabschiede vom 30sten October 183 4. 
geschehenen Eröffnung „ Sich bewogen gefunden, die gerreuen Stände des Königreichs zu 
einem, in der Residenzstadt Dreoden abzuhaltenden, ordentlichen Landrage, auf den achten 
November dieses Jahres einberufen zu lassen. 
Den Miegliedern beider ständischen Kammern werden deshalb noch besondere Missiven 
zugehen. 
Auf Sr. Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl wird Solches zu Jeder- 
manns Wissenschaft andurch öffenclich bekanne gemacht. 
Dresden, am 1sten Ockober 1836. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. von Zezschwitz. 
G61.) Verordunng, 
Ernennungen in die beiden Kammern der Ständeversammlung betreffend; 
vom 1ten October 1836. 
Wagn, Friedrich August, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von 
Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermit kund: 
Da durch die, von Uns genehmigtke Resignation des D. Joachim Moritz Wilhelm Bau- 
mann auf Steinbach und Trebsen, eine der H. 63. der Verfassungsurkunde unter Nummer 
14. und durch Veränderung in der Person des Bürgermeisters zu Annaberg, eine der eben 
daselbst unter Nummer 16. bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversamm- 
lung, nicht weniger durch das Ausloosen des nachher auch verstorbenen Kaufmanns, Carl 
Wilhelm Biumenthal, so wie durch die mit Unserer Genehmigung erfolgten Resignacionen 
des Hammerwerkebesitzers, Bergcommissionsrathes Heinrich Audwig Latcermann und des
	        
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