Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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Kramermeisters, Carl Tenner zu Leipzig, drei Stellen als Vertreter des Handels= und Fa- 
brikwesens in der zweiren Kammer zur Erledigung gelangt find, so haben Wir zu deren 
Wiederbesetzung 
in die erste Kammer: 
den Kammerherrn, Rudolph Friedrich Theodor von Watzdorf auf Liebertwolkwitz und 
Störmthal, und 
die Stade Schneeberg; 
in die zweite Kammer: 
den Drathhammerwerkebesitzer, Carl August Bonitz zu Schwarzenberg, 
den Kaufmann, Stadtrath Carl Junghans zu teipzig und 
den Kaufmann und königlich-baierschen Consul alltier, Abraham Gortwald Hesse; 
zu Stellverkrekern aber: 
fär den Hammerwerkobesitzer Bonitz, den Factor auf dem Schindlerschen Blaufarben= 
werke bei Schneeberg, Bergmeister Friedrich Gottlob Oehlschlägel, 
für den Kaufmann Junghans, den Kaufmann, Wilhbelm Groß zu teipzig, und 
für den Kaufmann Hesse, den Kaufmann und Fabrikant, Christian Traugort Leuner 
zu Sebnitz 
ernanut, und zu dessen Uckkunde gegenwärtige Berordnung unter Vordruckung Umnsers Kö- 
niglichen Siegels eigenhändig vollzogen. 
Gegeben zu Dresden, am 1sten Oktober 1836. 
Friedrich August. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
  
Letzte Absendung: am 13ten October 1836.
	        
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