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b) ebenfalls beim Eingange auf der linken Nheinseice landwärts,
an der Grenzstrecke von Schusterinsel (Basel gegenüber) in
südöstlicher Richtung bis Freylassing wieder ausgehen, oder
welche umgekehrt beim Eingange auf der eben bezeichneten
Grenzlinie von Schusterinsel bis Freylassing, auf der linken
beinseite landwärts wieder ausgehen; endlich welche
C, an den nördlichen Grenzen der Vereinstaaren zwischen dem Rhein und
der Elbe landwärts eingeführt, und von den Häfen zu Frank-
furt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich abstrom-
wärts ausgeführt werden, oder welche umgekehrt aus den Hä-
fen zu Frankfurt g. M., Höchst a. M. Mainz oder Biebrich
über die nördliche Grenze des Vereins zwischen dem Rhein und
der Elbe ausgeführt werden.
2) Von Waaren, welche
a) über die Grenzen der Vereinstaaten auf der Linie von Saarbrücken
bis Basel, dann längs der Schweizerischen und Oesterreichi-
schen Grenze bis zur Donau, oder stromwärts auf der Donau
eingehen und innerhalb der ebenbezeichneten Grenzlinie wieder
gusgehen; ingleichen welche
b) rheinwärks eingeführt, aus den Häfen in Frankfure a. M.,
Höchst a. M., Mainz oder Biebrich landwärts auf der Grenz-
linie von Schusterinsel bis Freylassing wieder ausgeführt wer-
den, oder welche, umgekehrt auf letztgedachter Grenzlinie in
die Vereinstaaten eingeführt, und von den Häfen zu Frank-
furt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich stromwärts
wieder ausgeführt werenn ...
Vom VWieh, und zwar:
von Pferden, Maulthieren, Eseln, Ochsen und Stieren,
Küben und Rinden
von Saͤugefuͤllen, Schweinen und Schaafvieh .. . . ..
Vom Zoll-Centner.
Ggr.
Rtlr. (Sar)l Fl. JXr.
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(10)
—315
(42)
Vom Stück.
Rtlr. -“½ Fl. 1 xr.
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