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Tag. Seitc. aragr.
H.
Halden, ungangbare, f. Berg= und Schlackenhalden.
Handelsreisende, aus Vereinsstaaten abstammende, — deren Legitimation
in hiesigen Landen, s. Legitimation.
Hannover, Konigreich, — die von selbigem mit den sämmtlichen Zollvereins-
staaten in Betreff der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse abgeschloss-
nen Verträge betr. 23 Dec. 191—227
Hohofenbetrieb — dessen fernere Beaufsichtigung, 1 Finanzministerium.
Hubertusburg, Landesgefängniß, — dessen Errichtung und die bei Einliefe-
rung von Gefangenen in dasselbe zu beobachtenden Vorschriften betr.7 Juni 71 fg.
Hüttenwerksräume, ausgekaufte, s. Berg= und Schlackenhalden.
J.
Jagd — Nieder— — den diesjaͤhrigen Aufgangstermin fuͤr selbige und
Vorhate nn im Voigtländischen Kreise, ingl. im 1sten, 2ten und 3ten
amtshauptmannschaftlichen Bezirke der Kreisèdirection zu Zwickau
und in den Aemtern Freiberg;, Ftaueustein, Altenhetg, Dippoldis-
walde und Nossen betr. 11 u. 21 Aug. 76 .78.
— — soll nicht fruͤher, als den 2usten Septeniber dieses Jahres
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Immobiliar-Brandversicherungsanstalt, . Brandversicherungsanstalt.
Indirecte Abgaben, (. Abgaben.
Innungsbeiträge an die Hauptcasse der Straf- und Versorganstalten, s.
Straf= und Versorganstalten.
Instruction — erläuternde Bestimmung zu der, mittelst Verordnung vom 13ten
October 1836 bekannt gemachten, für die zum Schutze von For—
sten, Jagden und Fluren commandirten Soldargen 18 Jan. 10
und zwar:
zu 9 17 O O0 "
Juden — gesetliche Bestimmungen über deren Religionsübung und den für
diesen Endzweck bnen zu gestattenden Erwerb von Grundeigen-
thhn ...... 18 Mai 66 fg..
und zwar insbesondere:
— wird selbigen gestattet, sich in Religionsgemeinden zu Dresden und
Leipzig zu vereinigen und gemeinschaftliche Schul- und Bethäuser
zu haben . - —
— der Erwerb von Bauplätzen zu Aufführung jener Gebäude wird a=
nen nachgelassen ... - -
die bei ihnen bisher üblichen Privatsynagogen werden aufgehoben
— Ausnahmsweise wird das Ministerium des Cultus solche nur
auswärtigen, die Messe zu Leipzig besuchenden jüdischen Glaubens=
genossen gestatter
Der Zeitpunkt, von wo ab diese geseglichen Bestimmungen in Wirk,
samkeit treten, wird noch besonders bekannt gemacht werden
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