Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Bestätigungsdecret 
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben, und mit dem Königlichen Siegel bedruckt 
worden. 
Dresden, am 20. März 1837. 
Friedrich August. 
Julius Traugott Jacob von Könneriß. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Statuten 
der 
Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie. 
Nachdem das Unternehmen einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden auf Actien die 
Allerhoͤchste und Hoͤchste Genehmigung erhalten hat, hierauf, in Gemaͤsheit hohen 
Decrets vom 6. Mai 1835, von dem vormaligen Eisenbahncomité, nach Beendigung 
der nöthigen Vorarbeiten, die Aufforderung zum Erwerbe von Actien erlassen, in deren 
Volge die Unterzeichnung letzterer bis zu der bestimmten Summe, und die Ausgabe der In- 
terimsscheine an die Anmeldenden, gegen Erlegung des bestimmren Einschusses, erfolgt, auf 
diese Weise die Actiengesellschaft gebildet, und mit der Ausführung des Unternehmens be- 
gonnen worden ist, se hat es nothwendig geschienen, den Entwurf der Staruten vom 
obigen Tage einer nochmaligen Prüfung zu unterwerfen, und es sind nunmehr die Sta- 
cuken der Gesellschaft durch Beschluß der Generalversammlung am 5. Junius 1836 iß 
Folgendem festgesetzt worden: 
. 1. Der Zweck der Ackiengesellschafe ist der Bau einer Eisenbahn von Leipzig bis 
Dresden, deren Benutzung und etwaige Verlängerung bis zur tandesgrenze. 
6. 2. Das erforderliche. Capikal wird durch 15,000 auf den Inhaber lautende 
Actien, jede zu 100 Thlr. —. —= im 21 Fl. Jusse, aufgebracht. 
4.
	        
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