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19.) Bekanntmachung,
die Sparcassen= und Leihanstalt zu Pirna betreffend;
vom 29sten April 1837.
Naͤchdem Se. Königliche Majestät die geschehene Errichtung einer Sparcassen=
und teihanstale zu Pirna zu genehmigen und die für selbige von dasigem Stadtrathe ent-
worfene Ordnung, besage des nachstehenden Allerhöchsten Decrets, zu bestärigen, hierdurch
aber insbesondere dem gedachten Institute die in den ebenfalls nachstehenden 99 11, 26,
27 und 28 dieser Ordnung enthalcenen Rechrsvergünstigungen zuzugestehen geruher haben,
so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenneniß gebracht.
Dresden, den 29 April 1837.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Thimmig.
Decret
wegen Bestätigung der Statuten für die Sparcassen= und Leihanstalt zu
Pirna.
Wa33, Friedrich August, von GOTITES Gnaden Kenig
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf das, durch Unsere Ministerien der Justiz und des In-
nern Uns vorgetragene Ansuchen des Stadtrarhes zu Pirna, die von demselben, im Ein-
verständnisse mit den Stadtverordneten und unter Garantie der städtischen Gemeinde da-
selbst, geschehene Errichtung einer Sparcassen= und Leihanstale für die Bewohner der
Stadt Pirna und der dazu gehörenden Dorfschaften genehmige und der für dieses Infki-
tut von schon genanntem Stadtrathe eingereichten, hier anliegenden Ordnung, Unsere Be-
stätigung dergestalt ertheile haben, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Ge-
naueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Deeret
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden.
Dresden, den 29 April 1837.
Friedrich August.
Julius Trangott Jacob von Könneritg.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.