(IX )
Bauergrundstücke — das daanf bezügliche Mandat vom 4ten September 1822
wird aufgehoben . .
— inskuͤnftige sollen auch andere, zum Bauernstande nicht gehö-
rige Personen dergleichen Grundstücke erwerben können.
— die hoͤhere Genehmigung zu Erwerbung oder Fortbesit derselben
ist nicht weiter erforderlich ..
— desfallsige Eroͤrterungen und Verhandlungen der Gerichtsbehörden
fallen wleg . ..
Beerdigung der Leichen katholischer Glaubensgenossen, . Leichen katholischer
Glaubensgenossen.
Begräbnißgebäude — deren Besißern ist die Versicherung derselben in der
Landes-Immobiliar-Brandversicherungsanstalt gestattet, ohne daß
sie deshalb zutrittspflichtig sind
Beiträge der Cirilstaatsdiener zum Staatspensionsfonds, . Staatspensionsfonds.
— der Handwerksinnungen an die Hauptcasse der Straf= und Versorg-
anstalten kommen künftig in Wegfall, f. Straf= und Versorgan=
stalten.
und Hüttenwesen, (. Eisenhüttenwesen.
Berg: und Schlackenhalden, ingl. Berg= und Hüttenwerksräume, welche
theils ungangbar, theils ausgekauft worden sind, betrt.
— — sind Seiten des Grundbesißers, ohne ausdrückliche Erlaubniß des be—
treffenden Revierbergamts, nicht einzuebnen
— — darüber, daß dergleichen Einebnungen nur mit Zustimmung das Ne-
vierbergamts geschehen, haben die Eigerichtsbehörden und Obrig-
keiten zu wachhen #
— — in Käufen und anderen Erwerbungsurkunden über Grundstücke, auf
welchen derartige Anlagen sich befinden, ist deeser Unstand zu an—
nonren ..
— — dabei haben Gerichtsbehoͤrden, wenn Käufe und andere Verzusse=
rungsverträge über dergleichen Grundstücke zu ihrer Bestätigung
gelangen, das gewöhnliche Bergreservat in Obacht zu nehmen
— — die Erbauung neuer Häuser auf denselben ist, nur nach eingegange-
nem Gutachten des Nevierbergamts über die Ungefährlichkeit des
deubaues, zu gestatten
— — Besitzer derselben sollen Bergbehoͤrden und Bergwerksunternehmer
an dem Begehen derselben, wenn solches aus bergmännischen Zwe-
cken geschieht, nicht hindern dürfen
Berqreservat — bei Veräusserung von Grundstücken mit ungangbaren Hal—
den, s. Berg= und Schlackenhalden.
Bergwerksräume, ausgekaufte, s. Berg= und Schlackenhalden.
Bevölkerungslisten — deren Aufnahme in hiesigen Landen betr.
Hierzu die Schemata unter d und
— hierbei ist Seite 80, Zeile 25, statt der Worte: vohn Aten
December 1833 zu lesen: „vom 15ten Mai 183
— — bei deren Aufnahme an denjenigen Orten, wo es mehrere
Gerichtsbarkeiten giebt, sollen sich diesem Geschäfte diejenigen Be-
hörden unterziehen, unter welche dessen Ausführung von den Amts-
hauptmannschaften gestellt worden it
Tag.
13 Juni
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13 Sept.
25 Aug.
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Seite.
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Paragr.
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