Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Rundeisen. 
§ 26. Für die nachhaltige Darstellung eines ganz brauchbaren, möglichst runden, und 
gleichförmig weichen Cylindereisens, welches dem englischen Fabricate an Qualität nicht 
nachsteht, nach Maasgabe des Umfangs der Fertigung, 
50 — 300 T lr. —. —:. 
Weißblechfabrication. 
§ 27. Jür die nachhaltige Darstellung vorzüglicher gewalzker Weißbleche, unter 
Anwendung guter Verzinnung, namentlich aus sächsischem Zinn, nach Maasgabe des 
Umfangs, der Verzinnung selbstgefertigter, oder erkaufter Bleche, und der Vorzüglichkeit 
der Leistung, 
200 — 1000 Thlre. —-—--. 
Gußstahl. „ 
§ 28. Für den nachhaltigen und umfänglichen Berrieb der Fabrication von Guß- 
stabl, welcher wenigstens zu Fertigung von schneidenden Instrumenten, vollkommen taug- 
lich befunden wird, 
500 — 1000 Thlr. — — . 
Die Kennzeichen eines guten Gußstahls sfind: 
#4!) Reinheit und gleichförmiges Korn auf dem Bruche in weichem Zustande, sowohl, 
als eine gleichförmige Farbe, . 
6) vollkommne Gleichfoͤrmigkeit und Festigkeit nach der Haͤrtung in allen einzelnen 
Theilen, so wie das moͤglichst feinste Korn, 
7) bei den verschiedenen Graden des Anlassens eine wachsende Zähigkeic, ohne je— 
doch die derselben entsprechende Härte zu verlieren, 
0) Freiheit von allen Rissen und tamellen, die gewöhnlich bei unvollkommnem Guß- 
stahle sowohl vor, als mehr noch nach dem Harten sichtbar werden, 
64) die Eigenschaft, bei gehöriger Rothglühhitze in jede beliebige Form geschmiedet 
werden zu können, ohne an seiner Qualität zu verlieren. 
Ferligung metallner Werkzeuge und Utensilien. 
§ 29. a) Für die fabrikmäsige Herstellung von Feilen, namenclich Arm= und 
Schlichefeilen, bei erfolgtem Nachweise einer nachhaltigen wöchentlichen tieferung von 
20 Centnern Feilen zum Verkauf, 
300 Thlr. — —;. 
b) Für die Darstellung gurer, den englischen an Dauer, Güte und Wohlfeilteit 
gleichkommenden, insbesondere völlig rund laufenden Stahlspindeln, 
30 — 50 Thlr. — —:.
	        
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