31 Mai
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!½m Tag. Seite. Paragr.
Instanzenzug und Verfahren in Justizsachen — abändernde und erläuternde
Bestimmungen zum Geseße vom 28sten Januar 1835 unter B, die (13 Jan. 26 fg.
höheren Justizbehörden und denselben betr. . 8 Jan. 32
und zwar:
zu 9 18. Bestimmungen über die appellable Summe — Nechss-
mittel gegen Interlocute . 13 Jan. 27 u. 28 1—7
zu § 19. Appellationen in geringfügigen Rechtssachen, ingl. gegen
Erkenmuisse über den jüngsten Besiß . .· -- 28 u. 29 8 u. 9
zu 66 30, 31,'32 bei Appellationen gegen das Verfahren #: „ 29 10
zu 6 38, no. 3 in Criminalsachen, wenn dem Denuncianten die
Kosten zuerkannt werden . . . . 8 Jan. 32
Interlocute — Rechtemittel dagegen, s. Instanzenzug. "
Invaliditätsattestate bei Militärpersonen, s. Pensionen.
Fuden — Geses über einige Modificationen in den burgerlichen Verhaͤltnisen
derselben . . . 16 Ang. 394 fg
Verordnung zu dessen Ausfuͤhrung . . . . . . -- 397 fg.
und zwar:
— Beschränkung deren Aufenthalts auf die Städte Dresden und Leipzig - 394 1
— Vorschriften bei Uebersiedelungen — bei Niederlassungen ausländischer
Juden in obgenannten Städten k . . . -- - 2 u. 3
— Erlaubniß zu Betreibung eines Gewerbes . s-- 395 4
— Ausschluß derselben von den in 9 65 der Städteordnung acdachten Sed— «
ten — von Betreibung gewisser Gewerbe . .i-- 395 5 u. 6
- - 397 1—3
— Erlaubniß zu Erlangung des Innungs= und Meisterrechts in zünftigen
Gewerben — zu Annahme von Gesellen und Lehrlingen — zu Er-
werbung von Grundeigenthum und Realrechten . « #:: 395 u. 3967 u. 8
#: # 398 4—6
— Veppflichtung zu Annahme von erblichen Familiennamen — zum Ge-
brauch der deutschen Sprache in Urkunden, Contracten . « -- 396 9
a « - 399 7—9
Jasjurandum malitiae — wird aufgehoben . . 19 Feir. 72 fg. 1
Justizbehoͤrden, s Competenzverhältnisse.
— heoöhere, s. Instanzenzug.
Justizdirectoren im Landkreise der Oberlausi 6 — deren künftige Verpflich-
tung betr. 8 Jan. 30 fg
Justizvergehen in Verbindung mit einem Polizeivergehen — desfallsige Be,
stimmung, daß die Entscheidung der darüber erkennenden oberen
Behörde zugleich auf beide Vergehungen gerichtet werden soll.5 Jan -!—— Lu. II
K.
Kammergutsgerichte, Koͤnigliche, — haben innerhalb ihres Bezirls die Ge-
richtsbarkeit uͤber Staatsdiener auszuuͤben 12 Mai 379
Katholiken, in den Erblanden wohnende, — deren Beitraͤge zum Kirchen-
und Schulaufwande, s. Parochiallasten.
— — die Einreichung von Verzeichnissen uͤber dieselben, zum Be—
hufe der von ihnen aufzubringenden Anlagen fuͤr bre Kücchen und
Schulen, betr. . . . .". 380