Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

  
  
31 Mai 
  
  
  
(XX ) 
!½m Tag. Seite. Paragr. 
Instanzenzug und Verfahren in Justizsachen — abändernde und erläuternde 
Bestimmungen zum Geseße vom 28sten Januar 1835 unter B, die (13 Jan. 26 fg. 
höheren Justizbehörden und denselben betr. . 8 Jan. 32 
und zwar: 
zu 9 18. Bestimmungen über die appellable Summe — Nechss- 
mittel gegen Interlocute . 13 Jan. 27 u. 28 1—7 
zu § 19. Appellationen in geringfügigen Rechtssachen, ingl. gegen 
Erkenmuisse über den jüngsten Besiß . .· -- 28 u. 29 8 u. 9 
zu 66 30, 31,'32 bei Appellationen gegen das Verfahren #: „ 29 10 
zu 6 38, no. 3 in Criminalsachen, wenn dem Denuncianten die 
Kosten zuerkannt werden . . . . 8 Jan. 32 
Interlocute — Rechtemittel dagegen, s. Instanzenzug. " 
Invaliditätsattestate bei Militärpersonen, s. Pensionen. 
Fuden — Geses über einige Modificationen in den burgerlichen Verhaͤltnisen 
derselben . . . 16 Ang. 394 fg 
Verordnung zu dessen Ausfuͤhrung . . . . . . -- 397 fg. 
und zwar: 
— Beschränkung deren Aufenthalts auf die Städte Dresden und Leipzig - 394 1 
— Vorschriften bei Uebersiedelungen — bei Niederlassungen ausländischer 
Juden in obgenannten Städten k . . . -- - 2 u. 3 
— Erlaubniß zu Betreibung eines Gewerbes . s-- 395 4 
— Ausschluß derselben von den in 9 65 der Städteordnung acdachten Sed— « 
ten — von Betreibung gewisser Gewerbe . .i-- 395 5 u. 6 
- - 397 1—3 
— Erlaubniß zu Erlangung des Innungs= und Meisterrechts in zünftigen 
Gewerben — zu Annahme von Gesellen und Lehrlingen — zu Er- 
werbung von Grundeigenthum und Realrechten . « #:: 395 u. 3967 u. 8 
#: # 398 4—6 
— Veppflichtung zu Annahme von erblichen Familiennamen — zum Ge- 
brauch der deutschen Sprache in Urkunden, Contracten . « -- 396 9 
a « - 399 7—9 
Jasjurandum malitiae — wird aufgehoben . . 19 Feir. 72 fg. 1 
Justizbehoͤrden, s Competenzverhältnisse. 
— heoöhere, s. Instanzenzug. 
Justizdirectoren im Landkreise der Oberlausi 6 — deren künftige Verpflich- 
tung betr. 8 Jan. 30 fg 
Justizvergehen in Verbindung mit einem Polizeivergehen — desfallsige Be, 
stimmung, daß die Entscheidung der darüber erkennenden oberen 
Behörde zugleich auf beide Vergehungen gerichtet werden soll.5 Jan -!—— Lu. II 
K. 
Kammergutsgerichte, Koͤnigliche, — haben innerhalb ihres Bezirls die Ge- 
richtsbarkeit uͤber Staatsdiener auszuuͤben 12 Mai 379 
Katholiken, in den Erblanden wohnende, — deren Beitraͤge zum Kirchen- 
und Schulaufwande, s. Parochiallasten. 
— — die Einreichung von Verzeichnissen uͤber dieselben, zum Be— 
hufe der von ihnen aufzubringenden Anlagen fuͤr bre Kücchen und 
Schulen, betr. . . . .". 380
	        
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