Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Ermittelung des Betrags bei solchen Verbrehen Art. 51. 
Zusammentreffen einer Todes- oder lebenslaͤnglichen Zuchthausstrafe mit 
andern Strafen .. ........- Art. 52. 
Zusammentreffen mehrerer zeitlicher Freiheiksstrafen rt. 53. 
Schärfung verwirkter Strafen wegen Rückfalls . . . . . Art. 58. 
Gleichartige Berbrehen „D . . . Art. 59. 
Zusammentreffen des Rückfalls und der **“ der Verbrechen ... Art. 60. 
Andre Schärfungsfälll .. .... Art. 61. 
Milderung gesetzlich bestimmter Strafen 
a) wegen jugendlichen Alters . . .... . Art. 62. 
b) wegen unverschuldeter Hafe . lroe. 63. 
) wegen Verstandesschwöhe .Art. 64. 
Wirkung des aussergerichtlichen Gestaͤndnisses und Ersat bei Verhteden 
gegen das Eigenthum ... .. . . Art. 65. 
Siebentes Capitel. 
Von den Gruͤnden, welche die Strafbarkeit gusschliessen 
oder tilgen. 
I. Ausschliessung der Serafbarkeit 
a) wegen Mangels an Zurechnungsfähigkeie 
1) bei Kinden NAMAMrt. 66. 
2) bei mangelndem r . GNNMMMMrt. 67. 
3) bei Irrtbm Jllnrt. 68. 
4) bei mangelnder Freiheiti l.. 69. 
5) im Fall der Nothwherr Arc. 70. 
Exceß der Nothwehe . . .—. 
c)inandemNothfållen»..,....,,....»,. 
II.Erlöschender-Strafbarkeit: 
a) durch erlittene Strasße . NNNott. 73. 
b) durch den Tod des Verbrechers. rie. 74. 
c) durch Zuruͤcknahme der Anzeige .. . . Art. 76. 
4) durch Verfährung .. . Art. 76. 
Unterbrechung der Verjaͤhrung .-.-.- ...-.-A-rk.-79.- 
Unverjaͤhrbare Verbrechen ,.., ,....,,,A·vk.8.0-, 
O« ** ** Art. 72.
	        
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