Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Tag. Seite. Paragr. 
Mahlzwang — Wegfall des Verbietungsrechts gegen Anlegung neuer Muͤh— 
len und anderer Nebenbefugniss e der Zwangsmühlen 27 März 284 42 
— Befugniß des Besitzers einer Zwangsmuͤhle, auf sein Zwangsrecht Z 
zu verzichten — Hrovocationsrecht des Berechtigten auf Ablösung, 
im Falle der behinderten freien Benutzung der Mühle — Betrag 
der desfallsigen Entschädigung — Eintritt polizeilicher Vorkehrun“ 
gen bei sofortiger Einstellung des Mühlgeschäfts — Bestimmun= 
gen über die Pachtverhältnisse des Mühlengrundstücks . --.284u.28543—49 
— Verweisung der Rente auf die Landrentenbank . . . -- 285 50 
— Verbot des Wiederentstehens solcher Bannrechte . -- - 51 
— dabei ist Seite 283, Zeile 4 von oben anstatt: „ erhellt“ zu lesen: 
„erhält“ . . 398 
Mandat vom anvertrauten Gute — Wegfall der Verpslichtungen darauf, 
s. Cinvilstaatsdiener. 
Maschinenbau — Preisaufgaben für dessen Beförderung- . . .1März 105 30—32 
Maximilian, Herzog zu Sachsen, — dessen Ableben betr. « 3 Jan. 1 
Medicinalpolizei= und tbierärztliche Bezirke, kuͤnftize, — deren Bil- 
dung betr. 27 Ang. 401 fig. 
— das desfalls erlassene Gesetz vom Jgosten Juli 1836 tritt mit dem 
Isten October d. J. in Wirksamkeit - - 1 
— Eintheilung des Koͤnigreichs in die Medicinalbezirke der greisdirection 
zu Budissin — Dresden — Leipzig — Zwickau. " 4 401—404 11 
— Bezirke, welche Ausnahmsweise besondere Medicinalbezirke bilden -: 404 III 
— Errichtung von thierärztlichen Bezirken für den Bezirk der Kreis- 
direction zu Budissin — Dresden — Leipzig — Zwickau : : 14404 u. 405 IV 
– bewendet in den Schönburgischen Receßherrschaften zur Zeit bei der 
zeitherigen Einrichtung . - 405 V 
— dabei ist Seite 405, Zeile 9 von oben nach „achten. « noch einzu- 
schalten: „ neunten « . 416 
Metallfabrication — Preisaufgaben fuͤr deren Beförderung 1 März103—105 24—29 
Vetellus, Brittisch-Deutsche Assecuranzcompagnie zu Glasgow — veren Con- 
cession zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen betr. Juni 386 
Militärpersonen — bei Polizeivergehen derselben bildet das Kriegsmintste- 
rium die nächste obere Instanz . 25 Jan.0 u. 71 111 
— deren Pensionen betr., s. Pensionen. 
Militärstrafgesetzbuch — dessen Pubiication betr. 5 April 222 u. 223 
— fuͤr das Koͤnigreich Sachsen . . 224—260 
– Inhaltsverzeichniß dazu . 261—265 
— Zeitpunkt, von wo an dasselbe in Kraft rritt — Aufhebung der al- 
teren militaͤrstrafgesetzlichen Bestimmungen - 222 1 
— Anwendung der Vorschriften desselben auf vor dessen Publication be— 
gangene Verbrechen . 2 
— Ausnahmen von der in vorstehendem 5 gegebenen Bestimmung - 3 
— Ausdehnung der desfallsigen Vorschriften auf bereits anhaͤngige Un. 
tersuchungen - 228 4 
— Recht des Staatsoberhaupts, den Oberbefehlshaber der Truppen in 
außerordentlichen Faͤllen zu Vollstreckung strengerer Strafbestim- 
« 5 
mungen zu ermächtigen