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Tag. Seite. Paragr.
Mahlzwang — Wegfall des Verbietungsrechts gegen Anlegung neuer Muͤh—
len und anderer Nebenbefugniss e der Zwangsmühlen 27 März 284 42
— Befugniß des Besitzers einer Zwangsmuͤhle, auf sein Zwangsrecht Z
zu verzichten — Hrovocationsrecht des Berechtigten auf Ablösung,
im Falle der behinderten freien Benutzung der Mühle — Betrag
der desfallsigen Entschädigung — Eintritt polizeilicher Vorkehrun“
gen bei sofortiger Einstellung des Mühlgeschäfts — Bestimmun=
gen über die Pachtverhältnisse des Mühlengrundstücks . --.284u.28543—49
— Verweisung der Rente auf die Landrentenbank . . . -- 285 50
— Verbot des Wiederentstehens solcher Bannrechte . -- - 51
— dabei ist Seite 283, Zeile 4 von oben anstatt: „ erhellt“ zu lesen:
„erhält“ . . 398
Mandat vom anvertrauten Gute — Wegfall der Verpslichtungen darauf,
s. Cinvilstaatsdiener.
Maschinenbau — Preisaufgaben für dessen Beförderung- . . .1März 105 30—32
Maximilian, Herzog zu Sachsen, — dessen Ableben betr. « 3 Jan. 1
Medicinalpolizei= und tbierärztliche Bezirke, kuͤnftize, — deren Bil-
dung betr. 27 Ang. 401 fig.
— das desfalls erlassene Gesetz vom Jgosten Juli 1836 tritt mit dem
Isten October d. J. in Wirksamkeit - - 1
— Eintheilung des Koͤnigreichs in die Medicinalbezirke der greisdirection
zu Budissin — Dresden — Leipzig — Zwickau. " 4 401—404 11
— Bezirke, welche Ausnahmsweise besondere Medicinalbezirke bilden -: 404 III
— Errichtung von thierärztlichen Bezirken für den Bezirk der Kreis-
direction zu Budissin — Dresden — Leipzig — Zwickau : : 14404 u. 405 IV
– bewendet in den Schönburgischen Receßherrschaften zur Zeit bei der
zeitherigen Einrichtung . - 405 V
— dabei ist Seite 405, Zeile 9 von oben nach „achten. « noch einzu-
schalten: „ neunten « . 416
Metallfabrication — Preisaufgaben fuͤr deren Beförderung 1 März103—105 24—29
Vetellus, Brittisch-Deutsche Assecuranzcompagnie zu Glasgow — veren Con-
cession zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen betr. Juni 386
Militärpersonen — bei Polizeivergehen derselben bildet das Kriegsmintste-
rium die nächste obere Instanz . 25 Jan.0 u. 71 111
— deren Pensionen betr., s. Pensionen.
Militärstrafgesetzbuch — dessen Pubiication betr. 5 April 222 u. 223
— fuͤr das Koͤnigreich Sachsen . . 224—260
– Inhaltsverzeichniß dazu . 261—265
— Zeitpunkt, von wo an dasselbe in Kraft rritt — Aufhebung der al-
teren militaͤrstrafgesetzlichen Bestimmungen - 222 1
— Anwendung der Vorschriften desselben auf vor dessen Publication be—
gangene Verbrechen . 2
— Ausnahmen von der in vorstehendem 5 gegebenen Bestimmung - 3
— Ausdehnung der desfallsigen Vorschriften auf bereits anhaͤngige Un.
tersuchungen - 228 4
— Recht des Staatsoberhaupts, den Oberbefehlshaber der Truppen in
außerordentlichen Faͤllen zu Vollstreckung strengerer Strafbestim-
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mungen zu ermächtigen