Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

(XXVIII) 
  
S. 
Secundogenitur im Koͤniglichen Hause, s. s. Hausgesetz. 
Schaͤrfung — Bestimmung uͤber deren Vollzichun in gewissen Faͤllen, s. Cri 
minalgesetzbuch. 
Schabscheine — deren Creirung und Verausgabung in größeren Appoints betr. 
— Deponirung von 1 Million Thalern in Süberbarren an einem hierzu 
geeigneten Orte zu deren künftiger Wiedereinlösung 
— Anwendung der auf Nachahmung oder Verfälschung der Cass eubillets 
festgesetzten Strafbestimmungen auf selbige . 
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — dessen Anschluß an den Hannorer 
Oldenburg-Braunschweigischen Steuerverein berr. 
Schlußverhör — dessen Anstellung mit dem Inculpaten betr., (. Untersu- 
chungssachen. 
Schönburgische e Receßherrschaften — Bedingungen, unter welchen die- 
selben die Gerichtsbarkeit an den Staat abtreien können, s. Pa- 
trimonialgerichte. 
Schöppen = Amts-, Land= und Amtsdorf-. — = — deren künftige Ver- 
pflichtung betr. . . . 
Schubconvention — Nachtrag zu derselben. mit Preussen, s. Ausgewiesene. 
Schub-Uebernahmestationen, gegenseitige, — deren Feststellung zwischen 
der Königl. Sachsischen Oberlausit und dem Koͤnigreiche Boͤh— 
men betr. » « , . , 
  
Schüblinge, (. Schub- Uebernahmestarionen. 
Schuldforderungen, (. Forderungen. 
Schulen — Verpflichtung der Gemeinden zu Aufbringung des dabei erforderli- 
chen Aufwandes, s. Parochiallasten. 
Schulgelder, zeitherige, — sollen nicht ohne Noth und können nur mit Ge- 
nehmigung der betreffenden Schulinspection ermäßigt werden 
Schwangere Frauenspersonen — Vorschriften bei deren Einlieferung in 
Strafanstalten, s. Criminalgesetbuch. 
Schwörungstermine — die im Civilprocesse zuerkannten Eide sind darin, 
abgeschen von dem Außenbleiben des Gegners, zu leisten . 
Societätsbrauerei zu Dresden, s. Dresden. 
Spanndienste — fallen kuͤnftig bei Aufbringung der Kirchen- und Schulbe— 
duͤrfnisse weg, s. Parochiallasten. 
Sparcassenordnung der Stadt Plauen, s. Plauen. 
— der Stadt Roßwein, s. Roßwein. 
Specialinquisition über Artikel — kommt künftig bei Capitalverbrechen in 
Wegfall, s. Untersuchungssachen. 
Spinnerei — Preisaufgaben für deren Beförderung . » 
Staatsangehoͤrigkeit, s. Ausgewiesene. 
Staatsdiener, welche im Bezirke der Koͤnigl. Kammergutsgerichte wohuen, 
sind der Gerichtsbarkeit der letzteren unterworfen . 
— bei geringeren Vergehungen derselben kann die Dienstbehoͤrde die Un- 
tersuchung selbst führen und darin erkennen, s. Criminalgesetzbuch. 
Staatsgerichtshof — gesetzliche Bestimmungen über das Verfahren in den 
an denselben gelangenden Sachen. . 
  
Tag. 
8 Jan. 
- 
v 
20 Sept. 
8 Jan. 
4 Aug. 
1837 
18 Dec. 
1838 
19 Hebr. 
1 März 
12 Mas 
3 Febr. 
  
Seite. 
22 
418 
30 fg. 
100 
73 
106— 108 
  
  
DParagr. 
III 
33—39 
  
 
	        
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