Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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« Tag. Seite. Paragr. 
Untersuchungssachen — Behärde, wetlche bei Verbrechen, die eine höhere » 
Strafe nach sich ziehen, das erste Urthel abfassen soll . 30 März 199 VIII 
31 März 218 15 
— Vorschrift uͤber Abfassung des Erkenntnisses, wenn beim Untersu— 
chungsverfahren eine vorgeschricbene Formalitaͤt verabsaͤumt wor— 
den ist . . . . .«. . . . 30 März 199 1 
— Eintritt der gesetzlichen Strafe, auch bei ermangelndem Geständnisse 5) Nur 20, 16 U. 17 
— Bestimmung, in welchen Untersuchun Isfachen auf den Reinigungseid 
erkannt werden soll . .. . . . .-- - XI 
- - E 16 u. 17 
— Wegfall der Ableistung des Urphedens nach beendigter Uhtersuchung0 März 200 XI1 
– Bestimmung, in welchen Fällen die Verpflichtung der Gerichtsunter- 
thanen zu Uebertragung der Untersuchungs= und peinlichen Unko- 
sten eintritt : 201 XIII 
— tramitorische Vorschriften zu Ausf. zo obiger 7 Bestim“ 
mungen . . . .31Mårz 218fg.13—17 
Urkunde — Erfordernisse zu deren Guͤltigkeit . 9 März 95 fg. 
Urphede — ist künftig nach beendigter Untersuchung nicht mehr zu leisten, s. 
Untersuchungssachen. 
Urthel, erstes, in Criminalsachen — welche Behoͤrde dasselbe abeufassen hat, 
. Untersuchungssachen. 
Urthel Ssverlag — gesebliche Bestimmungen über dessen Bezahlung in Civil— 
sachen,. . . . . 12 Jan. 26 
und zwar: 
— die Publication der Erkenntnisse soll von der Bezahlung dessesben 
künftig nicht abhängig gemacht werden 7 - 
— Aufhebung der desfallsigen Bestinmung in der Erl. Droceßordnung. #-" „ - 
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Einbringung desselben im Falle der Nichtbezahlung durch Execution 
S. 
Verbrechen, welche vor Publication des Critinalgesehbuchs vom 30sten Mär; 
1838 begangen worden sind, — deren Bestrafung, (. Criminal. 
gesetzbuch. 
welche von Militärpersonen vor Publication des Militärstrafgesetz= 
buchs begangen worden sind — deren Bestrafung, s. Militärstraf- 
gesetzbuch. 
—- 
Verfahren bei Dismembration solcher Grundstücke, worauf an die Landren. 
tenbank überwiesene Ablosungsremen haften, s. Dismembration. 
bei Ausmittelung des steuerfreien Grundeigenthums, f. Grundeigen= 
thum. 
in Administrativjustiz sachen, s. Administratiojustizsae chhen. 
bei Hölfsvollstreckungen in Mobilien, s. Hülfsvollstreckungen. 
– 
tigkeiten, s. Vollstreckung. 
bei Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in privatrechtlichen Strei- 
iy Untersuchungen — desfallsige Abänderungen, f. Untersuchungs= 
  
sachen. 
  
 
	        
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