Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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in dessen Folge die außenstehenden Versicherungen der West of Scotland Company bei 
einer unter dem Namen Metellus gleichzeitig zu Glasgow errichteten und an deren Stelle 
getretenen neuen Versicherungsgesellschaft versichert worden sind, das Capital der erstge— 
nannten Gesellschaft aber eingezogen und unter die Theilnehmer vertheilt werden soll. 
Wie nun hierdurch die oberwaͤhnte Concession insoweit sich erledigt, daß von den hier— 
ländischen Agenten der West of Scotland Company nur die für selbige bereits angenom- 
menen und noch laufenden Versicherungen abgewickelt, neue Versicherungen aber weder für 
diese, noch für die zur Zeit mit Concession nicht versehene neue Gesellschafe Metellus ange- 
nommen werden dürfen; so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am Ly9sten März 1838. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Kuhn. 
  
(490.) Allerhöchstes Spercialreseript 
an das Gesammtministerium, 
Verwaltung der Regierungsgeschaͤfte in Abwesenheit Sr. Koͤnigl. Majestaͤt 
betreffend; 
vom 17ten April 1838. 
Friedrich August, von GOTTES Gnaden Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. c. 
Unsern Gruß zuvor; Veste, Raͤthe, liebe getreue. Nachdem wir auf kurze Zeit 
eine Reise in das Ausland zu unternehmen beschlossen haben, so ertheilen Wir, zu Fortfuͤh— 
rung der immittelst vorkommenden Regierungsgeschaͤfte, auf die Dauer Unserer Abwesenheit, 
Euch dergestalt hiermit Auftrag und Vollmacht, daß Ihr in den an Uns gelangenden
	        
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