Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Geseh-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
118 Stück vom Jahre 1838. 
  
— 
—50.) Verordnung, 
die kirchliche Feier des Geburtsfestes Sr. Königl. Majestät betreffend; 
vom 24 sten April 1838. 
S. Königl. Majestät haben auf den Vortrag der in Evangelicis beauferagten 
Scaaksminister zu genehmigen geruhet, daß allfährlich Allerhöchst Ihr Geburrsfest am 
1 87en Mai, dafern dieser Tag auf einen Sonntag fällt, außerdem aber an dem nächstfol- 
genden Sonntage in allen evangelisch -lutherischen und reformirten Kirchen des tandes be- 
gangen werde, demnächst aber es rücksichtlich der Feier dieses Tages in den katholischen 
Kirchen des Landes bei der bereicts getroffenen Anordnung auch ferner bewende. 
Das Ministerium des Culeus und öffentlichen Unterrichts macht daher solches sämmt- 
lichen evangelisch -lutherischen und reformirten Geistlichen des Landes zur Nachricht und 
Nachachtung hierdurch mit dem Begehren bekannt, in ihren am Tage der Feier zu haleenden 
Predigten auf dieses Fest mit Rücksicht zu nehmen. 
Dresden, am 24sten April 1838. 
Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
von Carlowitz. 
Heymann.
	        
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