Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(113) 
Anlage I. 
zum § 1 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben. 
  
Verzeich niß 
1) der Großherzoglich Hessischen Ortseinnehmereien an der Grenze gegen Preußen, Kurhessen 
und Waldeck zur Ausgangsbehandlung von tranksteuerpflichtigen Getraͤnken und von Tabak, 
und zur Eingangsbehandlung von tranksteuerpflichtigen Getraͤnken — so wie der carrespon— 
direnden Abfertigungsstellen in Preußen, Kurhessen und Waldeck; 
2) der Straßen, auf welchen Versendungen von Wein, Traubenmost, Branntwein ünd Tabak 
aus dem Großherzogthum nach dem Geoßherzogthum, mie Berührung des Geblets der Ver- 
einsstasten, durchgefährt werden können. 
J. Abtheilung. Ein= und Ausgangsstationen. 
A. Für Wein, Most und Branntwein. 
. Im Großherzogthum Hessen. In 
Steinheim 4 4 r' 4 4 r□x 2 - 
——çM)) q *7-! 
Ofzenbach *7 * * v O 4 4 4 4 - 
Rödelheim. .... ... — 
thbcl O O« ½ * *!7' . . * 
Heldenberggen * 
Altwiederms .. 
Haingruͤndau O 0 4 rln " " 
Langenbergheim ..,.. 
Rinderbiegen .... 
Hitzkirchen.... . 
Burgbracht...-.... .E 
Brrmuthshaiu......... 
Gunzmau..- .. . 
Zahmen .... » . 
Landenhausen .. .. 
Schlitz 
Unterwegfurt 
Grebena 
Eifa 
Preußen, Kurhossen und Waldeck. 
Hanau. 
Mainkur. 
Bockenheim. 
Mainkur. 
Heiligenstock. 
Windecken. 
Niedergründau. 
Marköbel (beim Ausgang blos zur Aus- 
gangsbehandlung von Branntweim 
ermächtigt). 
Wolfenborn. 
Hintersteinau. 
Blankenau. 
Großenlüder. 
Niederaula. 
Lingelbach.
	        
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