(113)
Anlage I.
zum § 1 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben.
Verzeich niß
1) der Großherzoglich Hessischen Ortseinnehmereien an der Grenze gegen Preußen, Kurhessen
und Waldeck zur Ausgangsbehandlung von tranksteuerpflichtigen Getraͤnken und von Tabak,
und zur Eingangsbehandlung von tranksteuerpflichtigen Getraͤnken — so wie der carrespon—
direnden Abfertigungsstellen in Preußen, Kurhessen und Waldeck;
2) der Straßen, auf welchen Versendungen von Wein, Traubenmost, Branntwein ünd Tabak
aus dem Großherzogthum nach dem Geoßherzogthum, mie Berührung des Geblets der Ver-
einsstasten, durchgefährt werden können.
J. Abtheilung. Ein= und Ausgangsstationen.
A. Für Wein, Most und Branntwein.
. Im Großherzogthum Hessen. In
Steinheim 4 4 r' 4 4 r□x 2 -
——çM)) q *7-!
Ofzenbach *7 * * v O 4 4 4 4 -
Rödelheim. .... ... —
thbcl O O« ½ * *!7' . . *
Heldenberggen *
Altwiederms ..
Haingruͤndau O 0 4 rln " "
Langenbergheim ..,..
Rinderbiegen ....
Hitzkirchen.... .
Burgbracht...-.... .E
Brrmuthshaiu.........
Gunzmau..- .. .
Zahmen .... » .
Landenhausen .. ..
Schlitz
Unterwegfurt
Grebena
Eifa
Preußen, Kurhossen und Waldeck.
Hanau.
Mainkur.
Bockenheim.
Mainkur.
Heiligenstock.
Windecken.
Niedergründau.
Marköbel (beim Ausgang blos zur Aus-
gangsbehandlung von Branntweim
ermächtigt).
Wolfenborn.
Hintersteinau.
Blankenau.
Großenlüder.
Niederaula.
Lingelbach.