Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(118) 
Num. des Ausfuhrregisters. 
  
Der Unterzeichnete bescheinigt andurch, baß die auf der Rückseite bemerkte Ladung heute den 
31lsten August 1833 richtig ausgeführt und hierauf dieser Ausfuhrschein, von ihm vollzogen, 
an den Ausführenden abgegeben worden ist. 
Lollar, den 318sten August 1833, um Zwei Uhr Nachmittags. 
Großherzoglich Hessische Ortseinnehmerei. 
Loco. 
  
Eingangs- Bescheinigung. 
– 
Die auf der Rückseite bemerkte Ladung ist heute den 31sten August 1833 rich- 
tig dahier angemeldet, versteuert und dieser Schein gehörig vollzogen zurückgegeben 
worden. 
Sichertshausen, den 318ten August 1833, Nachmittags 4 Uhr. 
Kurhessische Steuerreceptur. 
 
	        
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