Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(119 ) 
Anlage III. 
zum § 2 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben. 
  
r. 70. 
Den 31sten August 1833, zwei 
br Nachmittags hat Herr Friedrich 
lüller aus Giessen durch seinen Knecht 
IIbrecht Mattern bei der Ortseinneh-- 
lerei zu Lollar 
ir Ausfuhr mit der Bestimmung nach 
larburg über die Kurfürstlich Hessi- 
Dshe Steuerstelle 
zu Sichertshausen, 
asgemeldet: 
rei Om — Maß Wein in einem 
ass Grossherzogl. Hessisches Maass. 
— Centr. — Pfd. — in — Colli. 
Der Transport ist mit einem von der 
roßherzoglich Hessischen Ortseinnehmerei 
Giessen unter Nr. 800 ausge— 
ellten Ausfuhrschein versehen. 
Fuͤr die Ausgleichungsabgaben ist 
icherheit geleiskek durch 
aare Hinterlegung von 12 Fl. 15 Xr. 
der: durch Bürgschaft, 
ider: keine 
ler: durch die bei Löschung des 
Ausfuhrscheins übermommene 
Verhaftung. 
Der hierauf ertheilte Transportschein 
gültig auf 
Diese Anzeige ist von dem Decla- 
nten unterschrieben. 
Albrecht Mattern. 
Beglaubigt von dem Ortseinnehmer 
Lollar. 
Leo. 
Vranmo uo 4 llylo 
Tag zwei Stunden. 
  
  
Ausgleichungs- abgabepflichtige Gegenstände betreffend. 
Nr. 70. 
Transportschein 
über Drei Ohm — Maß Wein in einem Fasse Grossherzogl. 
Hessisches Maass, 
Ctr. — Pfd. — in — Colli, 
welche Herr Friedrich Müller aus Giessen durch seinen Knecht 
Albrecht Mattemn, zur Ausfuhr mit der Bestimmung nach Marburg 
dahin angemeldet hat. Der Transport ist mit einem von der Groß- 
berzoglich Hessischen Orkscinnehmerei zu Giessen unter Nr. 800 
ausgestellten Ausfuhrschein versehen. 
Für die Ausgleichungsabgaben ist Sicherheit geleistet: 
durch die bei Lösung des Ausluhrscheins übernommene Ver- 
haftung. 
Die Einzahlung der Ausgleichungsabgaben, 
erfolgt bei der K. Steuerstelle zu Sichertshausen. 
Der Frachtführer benutzk die gerade Straße auf der Chaussée 
nach Sichertshausen. 
Dlieser Schein ist nur auf zwei Stunden gültig, und ist bin- 
nen dieser Frist mit Vorführung der Ladung an die Steuerstello 
zu Sichertshausen abzugeben. 
Lollar, den 31sten August 1833, zwei Uhr Nachmittags. 
Ortseinnehmerei, 
Leo.
	        
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