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Anlage III.
zum § 2 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben.
r. 70.
Den 31sten August 1833, zwei
br Nachmittags hat Herr Friedrich
lüller aus Giessen durch seinen Knecht
IIbrecht Mattern bei der Ortseinneh--
lerei zu Lollar
ir Ausfuhr mit der Bestimmung nach
larburg über die Kurfürstlich Hessi-
Dshe Steuerstelle
zu Sichertshausen,
asgemeldet:
rei Om — Maß Wein in einem
ass Grossherzogl. Hessisches Maass.
— Centr. — Pfd. — in — Colli.
Der Transport ist mit einem von der
roßherzoglich Hessischen Ortseinnehmerei
Giessen unter Nr. 800 ausge—
ellten Ausfuhrschein versehen.
Fuͤr die Ausgleichungsabgaben ist
icherheit geleiskek durch
aare Hinterlegung von 12 Fl. 15 Xr.
der: durch Bürgschaft,
ider: keine
ler: durch die bei Löschung des
Ausfuhrscheins übermommene
Verhaftung.
Der hierauf ertheilte Transportschein
gültig auf
Diese Anzeige ist von dem Decla-
nten unterschrieben.
Albrecht Mattern.
Beglaubigt von dem Ortseinnehmer
Lollar.
Leo.
Vranmo uo 4 llylo
Tag zwei Stunden.
Ausgleichungs- abgabepflichtige Gegenstände betreffend.
Nr. 70.
Transportschein
über Drei Ohm — Maß Wein in einem Fasse Grossherzogl.
Hessisches Maass,
Ctr. — Pfd. — in — Colli,
welche Herr Friedrich Müller aus Giessen durch seinen Knecht
Albrecht Mattemn, zur Ausfuhr mit der Bestimmung nach Marburg
dahin angemeldet hat. Der Transport ist mit einem von der Groß-
berzoglich Hessischen Orkscinnehmerei zu Giessen unter Nr. 800
ausgestellten Ausfuhrschein versehen.
Für die Ausgleichungsabgaben ist Sicherheit geleistet:
durch die bei Lösung des Ausluhrscheins übernommene Ver-
haftung.
Die Einzahlung der Ausgleichungsabgaben,
erfolgt bei der K. Steuerstelle zu Sichertshausen.
Der Frachtführer benutzk die gerade Straße auf der Chaussée
nach Sichertshausen.
Dlieser Schein ist nur auf zwei Stunden gültig, und ist bin-
nen dieser Frist mit Vorführung der Ladung an die Steuerstello
zu Sichertshausen abzugeben.
Lollar, den 31sten August 1833, zwei Uhr Nachmittags.
Ortseinnehmerei,
Leo.