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Anlage IV.
zum § 5 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben.
a) Verzeichniß der Anmelde= resp. Uebergangsstellen für ausgleichungs-abgabepflichtige Ge-
genstände an der Grenze von Preußen und Kurhessen gegen den Bayerischen Kreis Pfalz und
gegen Nassau und Frankfurt.
1) Münster am Stein.
2) Meilsenheim.
3) Lauterecken.
4) Kusel.
5) Frohenhofen.
6) Mittelberbach.
7) Rentrisch.
8) Vacharach.
) Oberwesel.
10) St. Goar.
11) Boppart.
12) Coblenz.
13) Ehrenbreitenstein über Aremberg.
14) Dierdorf oder Bendorf.
15) Altenkirchen.
16) Wilnsdorf.
17) Katzenfurt.
18) Braunfels.
19) Bockenheim.
20) Porungesheim.
21) Heiligenstock, jedoch nur zur Erhebung der Ausglei-
chungsabgaben von den über Helligenstock nach Kur-
hessen übergehenden Gegenständen, bei deren weiterem
Transport, von Heiligenstock an, das Großherzog=
thum nicht berührt wird.
b) Verzeichniß der Anmeldestellen und resp. Ausfüuhrstationen für tranksteuer= und ausglei-
chungs- abgabepflichtige Gegenstände an der Grenze des Großherzogthums Hessen gegen den Bayeri-
schen Kreis Pfalz und gegen Nassau und Frankfure.
1) Worms.
2) Kleinbockenheim.
3) Alzey.
4) Hochstetten.
5) Bingen.
6) Freibeinheim.
7) Bodenheim.
8) Mainz.
9) Castell.
10) Kostheim.
11) Rüsselsheim.
12) Kelsterbach.
13) Neu-Isenburg.
14) Offenbach.
15) Vilbel.
16) Obereschbach.
17) Oberroßbach.
18) Feuerbach.
19) Butzbach.
20) Bischoffen.
21) Simmersbach.
22) Nödelheim.