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Anlage V.
zu 8 8 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben.
)rtseinnehmerei Laubenheim.
701.
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den 3 Osten April 18383 hat Phi-
Mauer, Weinproducent, wohnhaft
laubenheim, angezeigt, daß er heute
Zehn Uhr Vormiltags durch Fuhr-
n Spiel von Laubenheim aus sei-
Keller verladen, und an Weinhänc-
Johann Schmidt, wohnhaft zu
rms, versenden will Sechs Ohm
ssen Wein, eigenes Gewächs, in 2
sern, jedes zu 3 Ohm, der dafür
Empfang an Tranksteuer bezahlen
*
*
Zmpfänger ist zur freien Einlage
echtigt und hat diese Anzeige unter-
eben.
Philipp Mauer.
MWIAMOS N TSN
Nr. 2701.
Abfuhrschein.
Gültig auf Einen Tag.
Proving uͤber Sechs Ohm weissen Wein in zwei Fassern,
jedes Drei Ohm enthaltend, welche Philipp Mauer,
Rheinhessen. Weinproducent, wohnhaft zu Laubenheim, heute
um Zehn Uhr Vormittags durch Fuhrmann Spiel
Ortseinnehmerei' von Laubenheim aus seinem Keller verladen hat
Laubenheim, und an Johann Schmidt, Weinhändler, wohnhaft
zu Worms, versendet.
dn Tranksteuern t Diese Ladung muß in einem Zeitraum von Einem
ei der Einlage zu . . ,-. d darf
bezahlen. Fag an dem Ork ihrer Bestimmung sein, und dar
sich nicht von dem gewöhnlichen Wege entfernen.
Laubenheim, den 20’'sten April 1833, um
Neun Uhr Vormittags.
Ortseinnehmerei,
Dieser Abfuhrschein ist von dem Empfänger Keil
der Ladung an den Ortseinnehmer gegen Voll- 5(5½
ziehung der Quittung binnen 24 Stunden ab-
zuliefern.
4BFUBR-SCEETN.
Nr. 701.
Quittung.
über " rl' # ⁊ v v · · 4 rl* Tranksteuer
von Empfänger ist als Weinhändler zur freien Einlage berechtigt
welche
nach Inhalt des an mich abgelleferten Abfuhrscheins, ausgestellt von
der Ortseinnehmerei Laubenheim, heute an mich bezahlt hat.
Worms, den 2 1sten April 1833.
Ortseinnehmerei,
Bauer.