Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(121) 
Anlage V. 
zu 8 8 des Regulativs wegen der Ausgleichungsabgaben. 
  
)rtseinnehmerei Laubenheim. 
701. 
———— 
den 3 Osten April 18383 hat Phi- 
Mauer, Weinproducent, wohnhaft 
laubenheim, angezeigt, daß er heute 
Zehn Uhr Vormiltags durch Fuhr- 
n Spiel von Laubenheim aus sei- 
Keller verladen, und an Weinhänc- 
Johann Schmidt, wohnhaft zu 
rms, versenden will Sechs Ohm 
ssen Wein, eigenes Gewächs, in 2 
sern, jedes zu 3 Ohm, der dafür 
Empfang an Tranksteuer bezahlen 
* 
* 
Zmpfänger ist zur freien Einlage 
echtigt und hat diese Anzeige unter- 
eben. 
Philipp Mauer. 
  
MWIAMOS N TSN 
Nr. 2701. 
  
  
  
Abfuhrschein. 
Gültig auf Einen Tag. 
Proving uͤber Sechs Ohm weissen Wein in zwei Fassern, 
jedes Drei Ohm enthaltend, welche Philipp Mauer, 
Rheinhessen. Weinproducent, wohnhaft zu Laubenheim, heute 
um Zehn Uhr Vormittags durch Fuhrmann Spiel 
Ortseinnehmerei' von Laubenheim aus seinem Keller verladen hat 
Laubenheim, und an Johann Schmidt, Weinhändler, wohnhaft 
zu Worms, versendet. 
dn Tranksteuern t Diese Ladung muß in einem Zeitraum von Einem 
ei der Einlage zu . . ,-. d darf 
bezahlen. Fag an dem Ork ihrer Bestimmung sein, und dar 
  
  
sich nicht von dem gewöhnlichen Wege entfernen. 
Laubenheim, den 20’'sten April 1833, um 
Neun Uhr Vormittags. 
  
  
  
Ortseinnehmerei, 
Dieser Abfuhrschein ist von dem Empfänger Keil 
der Ladung an den Ortseinnehmer gegen Voll- 5(5½ 
ziehung der Quittung binnen 24 Stunden ab- 
zuliefern. 
4BFUBR-SCEETN. 
Nr. 701. 
Quittung. 
über " rl' # ⁊ v v · · 4 rl* Tranksteuer 
von Empfänger ist als Weinhändler zur freien Einlage berechtigt 
welche 
nach Inhalt des an mich abgelleferten Abfuhrscheins, ausgestellt von 
der Ortseinnehmerei Laubenheim, heute an mich bezahlt hat. 
Worms, den 2 1sten April 1833. 
Ortseinnehmerei, 
Bauer. 
 
	        
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