Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(160) 
2. 
Bestellzettel. 
In Sachen Tpbristian Pabst's, Fuhrmanns zu Gräfenberg, Klägers wider 
Johann Goktlieb Ungern, Fabrikanten Paselbst. 
Beklagken, wegen Jehn Thaler Fuhrlohn, 
ist auf Antrag Klägers der auf den 10/en August 1839 anberaumt gewesene Termin 
zur mündlichen Verhandlung auf 
den 20sten August 1839 
verlegt worden. 
Die Partheien werden daher vorgeladen, an diesem Tage Vermittags um 11 Uhr 
vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen und alles dasjenige zu beobachten, was im 
vorigen Bestellzettel vom Zten August 1830 angedeutet worden ist, auf welchen hier- 
durch verwiesen wird. 
OÖschatz den 18 
Koͤnigl. Saͤchs. Justizamt allda. 
Unterschrift des Gerichtsvorstandes.
	        
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