Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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Pesch-und  Verordnungsb

fuͤr  das  Koͤnigreich  Sachsen,
LAt  Stuͤck  vom  Jahre  1839.

    

 

 

58.)  Verordnung
an  das  Appellationsgericht  zu  Budissin,
die  bei  Besetzung  von  Gerichtsstellen  auszuschließenden  Verwandten  betreffend;
vom  20sten  Juni  1839.

De  Ministerium  der  Justiz  hat  ersehen,  was  von  dem  Appellationsgerichte  zu  Budissin
in  dem  Vortrage  vom  13r#en  Mätz  dieses  Jahres  wegen  des,  bei  einigen  Parrimonialgerichtsbehörden
  seines  Bezirks  zwischen  dem  Verwalter  und  Inhaber  der  Gerichte  statt  findenden,
  verwandtschaftlichen  Verhältnisses,  angezeigt  und  zur  Enrschließung  gestelle  worden  ist.

Wenn  nun  bei  der  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit,  in  Beziehung  auf  die  dazu  anzustellenden
  Personen,  gleiche  Grundsätze,  wie  bei  der  Ausübung  der  Advocatur  vor  den  Gerichten
  rücksichtlich  der  Sachwalter,  nach  den  Worschriften  des  Oberamtspatents  vom  27'sten
August  1798,  §  11  und  des  Mandats  vom  Tgsten  December  1826  (Oberl.  Collectionswerk,
  Th.  V,  S.  4  und  Gesetzsammlung  v.  J.  1827,  S.  9)  zur  Anwendung  zu  bringen
sind,  michin  Aufsicht  darüber  zu  führen  ist,  daß  auch  die  Mitglieder  eines  Gerichts  unter
sich  mit  Einschluß  des  Protokollanten,  sowie  die  Verwalter  der  Parrimonialgerichte  zu  dem
Gerichtsinhaber  in  keinem  Grade  der  Verwandrtschaft  stehen,  der  den  obigen  Bestimmungen
zufolge  zwischen  den  Advocaten  und  Gerichtspersonen  nicht  vorhanden  sein  darf,  wenn  den
erstern  die  advocatorische  Praxis  vor  dem  Gericht  gestattet  sein  soll;  so  wird  solches  dem
Appellationsgerichte  auf  seinen  erstatteren  Vortrag  zur  Nachachrung  in  weiterhin  vorkommenden
  Fällen  zu  erkennen  gegeben,  auch  ist  dafür  zu  sorgen,  daß  bereits  gerroffene  Einrichtungen,
  welche  damit  nicht  übereinstimmen,  wieder  abgestellt  werden.

Dresden,  den  20sten  Juni  1839.  "

Ministerium  der  Justiz.

von  Koenneritz.

Hausmann.
1839.  29