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Hopfen
Benennung der Gegenstände.
R) Grobe Bötccherwaaren, grbrauches
ohne eiserne Reifen .
Anmerk. Grobe Böttcher= und Orechger *
flechter-, Tischler= und alle rohen und bloß
Maschinen von Holz, auch gebrauchte grobe
Böttcherwaaren mit eisernen Reisen tragen
die allgemeine Eingangsabgabe.
IEEIAIVELIEIEIEEIIIIEEIEIIIIIIIE
Instrumente, astronomische, chirurg:he,
mathematische, mechanische, musikc. cche,
optische, physikalische, ohne Rücksicht auf
die Materialien, aus denen sie gefertigt
fid
Kalender,
a) die für's Inland bestimmgt sind, wer-
den nach den, der Stempelabgabe halber
gegebenen besondern Vorschriften be-
handele;
Kreuzer für den Centner. Der Wie-
derausgang muß nachgewiesen werden.
Kalk und Gips, gebrannter
Anmerk. Kalk und Gips können, insofern sie
als Düngematerial benutzt werden, auf be-
sendere Erlaubnißscheine frei eingehen.
Karden oder Weberdisteln
Kleider, fertige neue; desgleichen getra-
gene Kleider und getragene Wäsche, beide
letztere, wenn sie zum Verkauf eingehen
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Kupfer und Messing:
b) die durchgeführt werden, kragen die Ab-
gabe von einem halben Thaler oder 522
1
gehobelten Holzwagren, Wagnerarbeiten und
Maaß=
stab der
Ver-
Hollung.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
4 Schefel
oder
1 Tonne.
1 Centr.
1 Centr.
Abgabensätze
nach dem 14-Thalerfuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 24tel und 30#t#c)
beim
Eingang.
Gr.
Rthlr. (Sgr.)
frei.
110
a
(5)
12
(15)
Ausgang.
g. Gr.
Rtihlr.(Sgr.)
(5)
nach dem
244-Guldenfuß,
beim
Eingang.
Il. Xr.
10
frei.
192
174
E
N—
30
17
30
Ausgang.
Il.
Xr.
f
wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht:
Pfund.
—#
——
23 in Fässern u. Kisten.
9 in Ballen.
(20 in Kisten.
11 in Körben.
9 in Ballen.