Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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Anleitung zum Gebrauch vorstehender Tafeln. 
Tafel I, A. 
Reduction des Jollgewichts auf Leipziger Handelsgewicht 
nach der Trivialeintheilung. 
D.e Anwendung der Tafel I, A wird Jedem, welcher in den Fall kömmt, Jollgewicht 
auf Leipziger Handelsgewicht reduciren zu müssen, sehr leiche verständlich sein. Gesetze man 
wollte wissen, wie viel 6322 Centner 74 Pfund 3 toth 2 Quene Zollgewiche in Ceipzi- 
ger Handelsgewicht beträge, so zerlegt man die Jahl der Cenener vorerst in ihre Decimal- 
bestandtheile, nämlich: 6000 k 300 + 20 — 2 und sucht dann zu jedem derselben, so- 
wie zu den Zahlen der Pfunde, toche und Quente die in der Tafel bei solchen stehenden 
Handelsgewichtsberräge, schreibe solche daneben hin und addire dieselben. Oie erhaltene 
Summe zeige den gesuchten Becrag. In dem gegebenen Beispiele ist daher die Rechnung 
folgende: 
  
6000 Ceir. = 5842 Cer. 3 Pfid. ; Loth 31499 Quenr. 
300 - — 292 = 11 - - ½ - 
20 — 19 2 52 - - 11#0 - 
2 - — 1 - 104 O 6 2 5% 
74 Pfd — - 79 8 0TNV - 
3 Loth — ** — 3 0 % : 
2 Quente — — 20###V# 
Summa — 6156 Cer. 30 Pfd. 2 Loth 0 6// Quoent. 
Wo keine so große Genauigkeit erforderlich ist, können die unter 1500) berragenden 
Quente weggelassen und die 13/00 Quent oder darüber betragenden für ½½ der es koͤnnen 
auch die unter 2 betragenden Quente unberuͤcksichtigt und die 2 oder mehr betragenden 
Quente fuͤr ein volles Loth gerechnet werden. 
Tafel I, B. 
Reduction des Zollgewichts auf Leipziger Handelsgewicht, 
nach der Decimaleintheilung des Zollcentners. 
Diese Tafel ist für genauere Rechnungen und für diesenigen Personen bestimmt, welche 
mit der Decimalrechnung bekannt sind. Für tetztere bedarf es auch keiner besonderen An- 
leitung zum Gebrauch der Tafel. Es wird sich deswegen hier nur darauf zu beschränken 
sein, bemerklich zu machen, daß da, wo mit den Decimaleheilen auch ganze Cenrner ver-
	        
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