Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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Gegenwärtige allgemeine Muͤnz-Convention soll alsbald zur Ratification den 
hohen Contrahenten vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden spaͤtestens 
binnen drei Monaten in Dresden bewirkt werden. 
So geschehen Dresden, den 30sten Juli 1838. 
Adolf v. Pommer-Esche. Moriz Weigand. Carl Friedrich Scheuchler. 
(L. S.) (I. S.) (L. S.) 
Adolph v. Weissenbach. Gustav Hauber. Franz Anton Regenauer. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Wilhelm Duysing. C. Eckhardt. Ottokar Thon. Ludwig Blomeyer. 
(1.8S.) (L. S.) (I. S.) (L. S.) 
Carl Geutebrück. Julius Gelbke. Philipp Scholz. Ludwig Frh. v. Mannsbach. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Conrad Adolph Bansa. 
(L. S.) 
B 
Besondere protokollarische Uebereinkunft 
zu der allgemeinen Münz= Convention vom heutigen Tage. 
Dresden, am 30. Juli 1838. 
Verhandelt zwischen den bei der allgemeinen Münzconferenz legitimirten Bevollmächtigken 
für Preußen, 
Sachsen, 
Kurhessen, 
Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Sachsen -Coburg-Gotha, wegen des Herzogthums Gotha, 
Sachsen-Altenburg, 
Schwarzburg-Rudolstadt, wegen der Unterherrschafe, 
Schwarzburg-Sondershausen, 
Reuß älterer Linie, 
Reuß-Schleitz und 
Reuß-Lobenstein-Ebersdorf. 
#.. „ . . « . 
Bei dem heutigen Abschlusse der allgemeinen Muͤnzconvention unter den zum Zoll— 
und Handelsvereine verbundenen Staaten sind die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten der 
nach dieser Convention zum Vierzehnthalerfuße sich bekennenden Staaten, vorbehaͤltlich 
einer kuͤnftig nach Befinden zu treffenden umfassenderen Vereinbarung, zu vorlaͤufiger Fest— 
1839. 3
	        
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