Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(. 312 ) 
in den nachstehend ebenfalls abgedruckten 9§ 11, 12 und 18 des Regulatios bezeichneten 
Rechtsvergünstigungen zugestanden worden seien. 
- Dresden, am 1Hten October 1839. 
7 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
3 Stelzner. 
Deecret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcafsenanstalt zu Camenz. 
W98, Friedrich August, von GO#### Enaden König von 
Sachsen :c. 2c. 2c. 
thun hiermit und, daß Wir, auf das durch Unsere Ministerien der Justiz und des In- 
nern Uns vorgetragene Ansuchen des Stadtrathes zu Camenz, die von demselben im Ein- 
verständniß mie den dasigen Gemeindevertretern beschlossene Errichtung einer zunächst nur 
für die Einwohner der Stadt selbst und der dazu gehörigen Dorfschaften und resp. Dorf- 
antheile bestimmten Sparcassenanstalt genehmigt, auch dem für diese Anstalr entworfenen 
Regulative in der vorgelegken Fassung Unsere Bestätigung dergestalt errheilt haben, daß 
den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 4 
Decrer 
ertheile, von Uns eigenhändig umerschrieben und mic dem Königl. Siegel bedruckt worden. 
Dresden, am 1 gen October 1839. 
Friedrich August. 
Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jaͤnckendorf. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.