Tag
Ausstellung. Ab
8 April
10 April
10 April
10 April
10 April
11 April
13 April
17 April
25 April
6 Mai
6 Mai
der
letzten
4 Mai
4 Mai
4 Mai
4 Mai
4 Mai
4 Mai
18 April
4 Mai
8 Mai
15 Juni
15 Juni
sendung.
Verordnung des Ministerii des Innern, den Beitritt der Fürstlich
Schwarzburg= Sendershausenschen Regierung zu den zwischen dem
Königreiche Sachsen und dem Konigreiche Preußen unterm
2
1 Noveinber 1838 vereinbarten Erläuterungen und Zusätzen
zu der zwischen den gedachten Regierungen wegen Uebernahme
der Ausgewiesenen bestehenden Convention berr.
Verordnung des Ministeri# des Innern, den von der Fürstlich Schwar-
burg-Rudolstädtischen Regierung bewirkten Anschluß an die zwi-
schen der Königl. Sächsischen und der Königl. Preußischen Re-
gierung bestehende Convention wegen der wechselseitigen Ueber-
nahme der Ausgewiesenen und an die dazu verabredeten ergaͤnzen—
den Bestimmungen betr. . . . ..
Verordnung des Ministerii des Innern, die mit der Fürstlih Neuß-
Plauenschen Regierung zu Greiz vereinbarte Annahme mehrerer
Erläuterungen und Ergänzungen zu der wegen wechselseitiger
Uebernahme der Ausgewiesenen bestehenden Convention betr.
Verordnung des Ministerit des Innern, die getroffene Vereinbarung
mit der Herzoglich Sachsen= Altenburgischen Regierung wegen
wechselseitiger Annahme einiger die Vaganten-Convention angeh-
enden Erläuterungen und Ergänzungen beebrr.
Verordnung des Ministerii des Innern, einige Ergänzungen und Er-
läuterungen zu der zwischen der Königl. Sächsischen und der
Großherzogl. Sächsischen Regierung wegen der wechselseitigen
Uebernahme Ausgewiesener bestehenden Convention ber.
Verordnung des Ministerii des Innern, die Erläuterung und Erganz-
ung der mit der Herzoglich Sachsen-Coburg= Gothaischen Regie-
rung unterm 17ten December 1821 abgeschlossenen Vaganten-
Convention bert. .......
Allerhoͤchste Verordnung, die Bekanntmachung des von den Staaten
des größeren deutschen Zollverbandes mit dem Königreiche der
Niederlande abgeschlossenen Handelsvertrags btrr.
Verordnung des Finanzministeril an die Zoll= und Steunerdirection,
die in Gemäßheit des mit dem Königreiche der Niederlande ab-
geschlossenen Handelsvertrags den nach Holland zu versendenden
vereinslündischen Gegenständen behugebenden Ursprungs zeugnisse
etr. o 4 4 r 4 4
Verordnung des M snistrü des Innern, die Austellung von Apotheken-
revisoren und die für dieselben entworfene Instruction betr.
Verordnung des Ministerii des Innern, den in hiesigen Landen den
ausländischen Juden, ingleichen außerhalb Dresden und Leipzigq
den inländischen JFuden gestatteten Aufenthalt betr. . ..
Verordnung des Miuisterii des Innern, die Ernennung eines Wohl—-
commissars für den 16ten städtischen Bezirk berr.
*mr#
Stück.
10
10
10
10
10
10
10
11
12
12
Num.
36
34
37
38
29
40
43
Seite.
128 Uu. 129
12 il. 125
126 — 128
130 u. 131
131 u. 132
132 — 134
8. 98
99 — 101
135 — 138
141 n. 142
112 u. 143