Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

  
Tag 
Ausstellung. Ab 
8 April 
10 April 
10 April 
10 April 
10 April 
11 April 
13 April 
17 April 
25 April 
6 Mai 
6 Mai 
der 
letzten 
4 Mai 
4 Mai 
4 Mai 
4 Mai 
4 Mai 
  
4 Mai 
18 April 
4 Mai 
8 Mai 
15 Juni 
15 Juni 
  
sendung. 
  
Verordnung des Ministerii des Innern, den Beitritt der Fürstlich 
Schwarzburg= Sendershausenschen Regierung zu den zwischen dem 
Königreiche Sachsen und dem Konigreiche Preußen unterm 
2 
1 Noveinber 1838 vereinbarten Erläuterungen und Zusätzen 
zu der zwischen den gedachten Regierungen wegen Uebernahme 
der Ausgewiesenen bestehenden Convention berr. 
Verordnung des Ministeri# des Innern, den von der Fürstlich Schwar- 
burg-Rudolstädtischen Regierung bewirkten Anschluß an die zwi- 
schen der Königl. Sächsischen und der Königl. Preußischen Re- 
gierung bestehende Convention wegen der wechselseitigen Ueber- 
nahme der Ausgewiesenen und an die dazu verabredeten ergaͤnzen— 
den Bestimmungen betr. . . . .. 
Verordnung des Ministerii des Innern, die mit der Fürstlih Neuß- 
Plauenschen Regierung zu Greiz vereinbarte Annahme mehrerer 
Erläuterungen und Ergänzungen zu der wegen wechselseitiger 
Uebernahme der Ausgewiesenen bestehenden Convention betr. 
Verordnung des Ministerit des Innern, die getroffene Vereinbarung 
mit der Herzoglich Sachsen= Altenburgischen Regierung wegen 
wechselseitiger Annahme einiger die Vaganten-Convention angeh- 
enden Erläuterungen und Ergänzungen beebrr. 
Verordnung des Ministerii des Innern, einige Ergänzungen und Er- 
läuterungen zu der zwischen der Königl. Sächsischen und der 
Großherzogl. Sächsischen Regierung wegen der wechselseitigen 
Uebernahme Ausgewiesener bestehenden Convention ber. 
Verordnung des Ministerii des Innern, die Erläuterung und Erganz- 
ung der mit der Herzoglich Sachsen-Coburg= Gothaischen Regie- 
rung unterm 17ten December 1821 abgeschlossenen Vaganten- 
Convention bert. ....... 
Allerhoͤchste Verordnung, die Bekanntmachung des von den Staaten 
des größeren deutschen Zollverbandes mit dem Königreiche der 
Niederlande abgeschlossenen Handelsvertrags btrr. 
Verordnung des Finanzministeril an die Zoll= und Steunerdirection, 
die in Gemäßheit des mit dem Königreiche der Niederlande ab- 
geschlossenen Handelsvertrags den nach Holland zu versendenden 
vereinslündischen Gegenständen behugebenden Ursprungs zeugnisse 
etr. o 4 4 r 4 4 
Verordnung des M snistrü des Innern, die Austellung von Apotheken- 
revisoren und die für dieselben entworfene Instruction betr. 
Verordnung des Ministerii des Innern, den in hiesigen Landen den 
ausländischen Juden, ingleichen außerhalb Dresden und Leipzigq 
den inländischen JFuden gestatteten Aufenthalt betr. . .. 
Verordnung des Miuisterii des Innern, die Ernennung eines Wohl—- 
commissars für den 16ten städtischen Bezirk berr. 
*mr# 
  
  
Stück. 
10 
10 
10 
10 
10 
10 
10 
11 
12 
12 
  
Num. 
36 
34 
37 
38 
29 
40 
43 
  
Seite. 
128 Uu. 129 
12 il. 125 
126 — 128 
130 u. 131 
131 u. 132 
132 — 134 
8. 98 
99 — 101 
135 — 138 
141 n. 142 
112 u. 143
	        
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