Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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— allergnädigst geruhet haben, hierdurch aber dem gedachten Institute insbesondere die in den 
ebenfalls nachstehend abgedruckten 99 14, 15 und 16 enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
zugestanden worden sind, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenneniß gebracht. 
Dresden, den 5ren März 1839. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Stelzuer. 
Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt in der 
Stadt Chemnitz. 
W#, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von 
Sachsen rc. 2c. 2c. 
thun hiermic kund, daß Wir auf das, durch Unsere Ministerien der Justiz und des In- 
nern Uns vorgerragene Ansuchen des Stadtraths zu Chemnitz, die von demselben, unter 
Genehmigung des größern Bürgerausschusses, beschlossene Errichtung einer Sparcasse für 
die Bewohner der Stadt Chemnitz und deren Umgegend genehmige, auch dem für diese An- 
stalt entworfenen Regularive in der, aus dem hier anliegenden Exemplare ersichtlichen 
Fassung, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den darin enchalcenen Bestim- 
mungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Deeret 1 
ertheile, von Uns eigenhändig unrerschrieben und mie dem Königlichen Siegel bedruckt 
worden. 
Dresden, am 5ten März 1839. 
Friedrich August. 
Julius Traugott Jakob von Koenneritz. 
Sduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
 
	        
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