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— allergnädigst geruhet haben, hierdurch aber dem gedachten Institute insbesondere die in den
ebenfalls nachstehend abgedruckten 99 14, 15 und 16 enthaltenen Rechtsvergünstigungen
zugestanden worden sind, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenneniß gebracht.
Dresden, den 5ren März 1839.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Stelzuer.
Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcassenanstalt in der
Stadt Chemnitz.
W#, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von
Sachsen rc. 2c. 2c.
thun hiermic kund, daß Wir auf das, durch Unsere Ministerien der Justiz und des In-
nern Uns vorgerragene Ansuchen des Stadtraths zu Chemnitz, die von demselben, unter
Genehmigung des größern Bürgerausschusses, beschlossene Errichtung einer Sparcasse für
die Bewohner der Stadt Chemnitz und deren Umgegend genehmige, auch dem für diese An-
stalt entworfenen Regularive in der, aus dem hier anliegenden Exemplare ersichtlichen
Fassung, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den darin enchalcenen Bestim-
mungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Deeret 1
ertheile, von Uns eigenhändig unrerschrieben und mie dem Königlichen Siegel bedruckt
worden.
Dresden, am 5ten März 1839.
Friedrich August.
Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Sduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.