(XX )
2
Consistorium, katholisches, — den Titel der Mitglieder desselben betr.
— Taxordnung fuͤr selbiges ..
consuln,KunglSachsisc1)c,thisplande angestellte, — Geset über deren
Ermächtigung zu Ausfertigung von Recogqnitionsurkunden
Centumaz — Geseß über deren Eintritt in Processen, welche nach dem Ge-
sehe, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe
Civilansprüche betr., vom 16ten Mai 1839, zu behandeln sind
Ausführungsrerordnung hierzu.. .. ...
Conventions 2:, hierländische, — deren Herabsehung auf den Neunwerth
im 14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlösungsfrist betr.
Conventionsmünzfuß — wird in hiesigen Landen außer Kraft gescht,
s. Muͤnzwesen.
Copialgebuͤhren — Taxordnung fuͤr selbige ... ..«..-.
Courantmunzen — deren Ausprägung in hiesigen Landen, s. Munzwesen.
Criminalgesetßbuch — Verchugung einer unrichtigen Anwendung des Art.
5 desselbren . ...
— Erlaͤuterungen zu den Artikein 7, 6. 12, 14, 20, 21, 50, 57,
163, 170, 233, 240, 245 desselben ...
— die Reduction der darin vorkommenden Geldsaͤtze auf den Neunn-
werth des 14 Thalerfußes betr.. . .. ...
Crimiualsachen — die Anbringung von - darin beir.
— Besehung der Gerichtsbank dabei.
Cultusministerium — die Ausführung des Münzaesetzes vom 1sten Juli
1840 bei den unter dessen Oberaufsicht stehenden Fonds, Cassen
und Verwaltungen, einschließlich der Stiftungen, berr.
D
Dachung, harte, — Ermaͤchtigung der Brandversicherungscommission zu Be—
willigung von Unterstuͤtzungen an Besitzer, welche ihre Gebaͤude
mit solcher versehen, s. Braudcassenbeiträge.
Definitiverkenutnisse — deren bestimmte Fassung in Civilsachen in An-
sehung der Kosten des ganzen Processes, bei dem Vorhandensein
rechtskräftiger Entscheidungen über die Kosten Linzel ner Theile des
Processes. . .. . ...
Depositalverwaltung — die fünsiige Führung der dabei 7 haltenden Bächer
nach der Decimalrechnung berr.
Diener, von Staatsbehörden angestellte, — in welchen Rechtsangelegenheiten
dieselben ihren Gerichtsstand vor Koönigl. Untergerichten haben
Dienstboten, erkrankende, nicht heimathsangehörige, deren Verpflegung, (. Ar-
menordnung.
Dorfhandwerker — ob deren Wittwen gestattet ist, die Profession ihrer
Chemänner fortzuseten ? s. Gewerbsbetrieb.
Dorfkram — womit er erlaubt ist, s. Gewerbsbetrieb. « .
E.
Chesachen — die Verwandlung der bei dem Zwangsverfahren darin verwirkten
Geldstrafen in Gefangniß berr.
Tag.
12 Nov.
21 Dec.
13 Juni
4 Nov.
14 -
3 Aug.
26 Nov.
1 Aug.
16 Juni
28 Nov.
14 Febr.
15 Febr.
23 Nov.
6 Nov.
28 Nov.
3 Nov.
28 Octt.
3 7
Seite.
361
461 fg.
104
301
302
206 fg.
373, 414
205
102 fg.
417 fg.
13
15
364 fg.
—
G##
419 fg.
298
Paragr.
1 u. 2
1 — 10
10
IU