Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XX ) 
2 
  
Consistorium, katholisches, — den Titel der Mitglieder desselben betr. 
— Taxordnung fuͤr selbiges .. 
consuln,KunglSachsisc1)c,thisplande angestellte, — Geset über deren 
Ermächtigung zu Ausfertigung von Recogqnitionsurkunden 
Centumaz — Geseß über deren Eintritt in Processen, welche nach dem Ge- 
sehe, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe 
Civilansprüche betr., vom 16ten Mai 1839, zu behandeln sind 
Ausführungsrerordnung hierzu.. .. ... 
Conventions 2:, hierländische, — deren Herabsehung auf den Neunwerth 
im 14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlösungsfrist betr. 
Conventionsmünzfuß — wird in hiesigen Landen außer Kraft gescht, 
s. Muͤnzwesen. 
Copialgebuͤhren — Taxordnung fuͤr selbige ... ..«..-. 
Courantmunzen — deren Ausprägung in hiesigen Landen, s. Munzwesen. 
Criminalgesetßbuch — Verchugung einer unrichtigen Anwendung des Art. 
5 desselbren . ... 
— Erlaͤuterungen zu den Artikein 7, 6. 12, 14, 20, 21, 50, 57, 
163, 170, 233, 240, 245 desselben ... 
— die Reduction der darin vorkommenden Geldsaͤtze auf den Neunn- 
werth des 14 Thalerfußes betr.. . .. ... 
Crimiualsachen — die Anbringung von - darin beir. 
— Besehung der Gerichtsbank dabei. 
Cultusministerium — die Ausführung des Münzaesetzes vom 1sten Juli 
1840 bei den unter dessen Oberaufsicht stehenden Fonds, Cassen 
und Verwaltungen, einschließlich der Stiftungen, berr. 
D 
Dachung, harte, — Ermaͤchtigung der Brandversicherungscommission zu Be— 
willigung von Unterstuͤtzungen an Besitzer, welche ihre Gebaͤude 
mit solcher versehen, s. Braudcassenbeiträge. 
Definitiverkenutnisse — deren bestimmte Fassung in Civilsachen in An- 
sehung der Kosten des ganzen Processes, bei dem Vorhandensein 
rechtskräftiger Entscheidungen über die Kosten Linzel ner Theile des 
Processes. . .. . ... 
Depositalverwaltung — die fünsiige Führung der dabei 7 haltenden Bächer 
nach der Decimalrechnung berr. 
Diener, von Staatsbehörden angestellte, — in welchen Rechtsangelegenheiten 
dieselben ihren Gerichtsstand vor Koönigl. Untergerichten haben 
Dienstboten, erkrankende, nicht heimathsangehörige, deren Verpflegung, (. Ar- 
menordnung. 
Dorfhandwerker — ob deren Wittwen gestattet ist, die Profession ihrer 
Chemänner fortzuseten ? s. Gewerbsbetrieb. 
Dorfkram — womit er erlaubt ist, s. Gewerbsbetrieb. « . 
E. 
Chesachen — die Verwandlung der bei dem Zwangsverfahren darin verwirkten 
Geldstrafen in Gefangniß berr. 
  
  
Tag. 
12 Nov. 
21 Dec. 
13 Juni 
4 Nov. 
14 - 
3 Aug. 
26 Nov. 
1 Aug. 
16 Juni 
28 Nov. 
14 Febr. 
15 Febr. 
23 Nov. 
6 Nov. 
28 Nov. 
3 Nov. 
28 Octt. 
3 7 
  
  
Seite. 
361 
461 fg. 
104 
301 
302 
206 fg. 
373, 414 
205 
102 fg. 
417 fg. 
13 
15 
364 fg. 
— 
G## 
419 fg. 
298 
  
Paragr. 
1 u. 2 
1 — 10 
10 
IU
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.