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Jagdberechtigte, s. Wildschaden.
Immobiliar-Brandversicherungsanstalt, s. Brandversicherungsanstalt.
Innangsealsenbeiträge — in welcher Geldwährung selbige künftig zu
zahlenaaaaa
Fuden — die zeither bestandenen Beschränkungen bei den von Christen an
selbige ausgestellten Schuld= und Wechselverschreibungen oder Ces-
sionsurkunden werden aufgehocnn ......
— Gesebß über das bei Eidesleistungen derselben zu beobachtende Verfahren
Ausfuͤhrungsverordnung hierzu.. ...
und zwar:
Abnahme des Eides an Gerichtsstelle — Zeit der Abnahme
Zuziehung eines Rabbiners und zweier jüdischer Zeugen — Belehrung
und Verwarnung des Schwörenden — Feierlichkeiten bei der
Eidesabnahme — Eidesformen
Modificationen in Bezug auf die vorgeschriebenen Ermahnungen und
Feierlichkeiten bei Eiden in geringfügigen Civilsachen und minder
wichtigen Criminalsachen, ingl. bei Zeugeneiden und bei eidlichen
Verpflichtungen zu Abgabe eines sachverständigen Gutachtens —
Handschlg.
Verpflichtungseide — Buͤrger- und Unterthaneneid — Eidesformel dafuͤr
Aufhebung der älteren desfallsigen Vorschrifen::
— — in welchem Falle selbige in den Besiß eines verhafteten Grund-
stücks gesetzzt werden komnen
Fustizbehörden — die Ernennung einer Commission für Entscheidung in
letzter Instanz über Competenzzweifel zwischen selbigen und Ver-
waltungsbehörden betr., s. Competenzzweifel. «
Instizministerium — die von selbigem bewirkte Umrechnung der in eini-
gen in die Rechtspflege einschlagenden Gesehen enthaltenen Geld-
saͤtze in die neue Geldwaͤhrung bett..
K.
Kalender — tarifmäßige Stempelsätze für selbige im Deeimalcourant des
14 Thalerflußt (I(
Kammercreditcassenscheine, 2 procentige, — den bei selbigen nachzu-
lassenden Vorbehalt fernerer Auszahlung in Sorten des 20 Gul-
denfußes bbrttttt.
— 3 procentige, — deren Ausloosung und voͤllige Tilgung zu Ostern
1840 bett.
Katholisches Consistorium, s. Consistorium.
Kellerwasser — dessen Ableitung in Grubenbaue, s. Tages, Anzucht= oder
Kellerwasser. ·
Kinder, unerwachsene, von Aeltern oder sonstigen Angehoͤrigen Betteln ge—
schickte, — welche Strafe gegen letztere zu verhaͤngen, s. Armen—
ordnung.
Kirchen und Schulen, katholische, in den Erblanden gelegene, — Abaͤnde—
rungen und Ergänzungen zu den 6§ 2, 3, 5 und 6 der Verord-
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30 Nov.
13 Febr.
30 Mai
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3 Nov.
28 Nov.
1 Oct.
14 Aug.
11 März
Seite. Paragr.
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