Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(Xx Vr) 
  
Jagdberechtigte, s. Wildschaden. 
Immobiliar-Brandversicherungsanstalt, s. Brandversicherungsanstalt. 
Innangsealsenbeiträge — in welcher Geldwährung selbige künftig zu 
zahlenaaaaa 
Fuden — die zeither bestandenen Beschränkungen bei den von Christen an 
selbige ausgestellten Schuld= und Wechselverschreibungen oder Ces- 
sionsurkunden werden aufgehocnn ...... 
— Gesebß über das bei Eidesleistungen derselben zu beobachtende Verfahren 
Ausfuͤhrungsverordnung hierzu.. ... 
und zwar: 
Abnahme des Eides an Gerichtsstelle — Zeit der Abnahme 
Zuziehung eines Rabbiners und zweier jüdischer Zeugen — Belehrung 
und Verwarnung des Schwörenden — Feierlichkeiten bei der 
Eidesabnahme — Eidesformen 
Modificationen in Bezug auf die vorgeschriebenen Ermahnungen und 
Feierlichkeiten bei Eiden in geringfügigen Civilsachen und minder 
wichtigen Criminalsachen, ingl. bei Zeugeneiden und bei eidlichen 
Verpflichtungen zu Abgabe eines sachverständigen Gutachtens — 
Handschlg. 
Verpflichtungseide — Buͤrger- und Unterthaneneid — Eidesformel dafuͤr 
Aufhebung der älteren desfallsigen Vorschrifen:: 
— — in welchem Falle selbige in den Besiß eines verhafteten Grund- 
stücks gesetzzt werden komnen 
Fustizbehörden — die Ernennung einer Commission für Entscheidung in 
letzter Instanz über Competenzzweifel zwischen selbigen und Ver- 
waltungsbehörden betr., s. Competenzzweifel. « 
Instizministerium — die von selbigem bewirkte Umrechnung der in eini- 
gen in die Rechtspflege einschlagenden Gesehen enthaltenen Geld- 
saͤtze in die neue Geldwaͤhrung bett.. 
K. 
Kalender — tarifmäßige Stempelsätze für selbige im Deeimalcourant des 
14 Thalerflußt (I( 
Kammercreditcassenscheine, 2 procentige, — den bei selbigen nachzu- 
lassenden Vorbehalt fernerer Auszahlung in Sorten des 20 Gul- 
denfußes bbrttttt. 
— 3 procentige, — deren Ausloosung und voͤllige Tilgung zu Ostern 
1840 bett. 
Katholisches Consistorium, s. Consistorium. 
Kellerwasser — dessen Ableitung in Grubenbaue, s. Tages, Anzucht= oder 
Kellerwasser. · 
Kinder, unerwachsene, von Aeltern oder sonstigen Angehoͤrigen Betteln ge— 
schickte, — welche Strafe gegen letztere zu verhaͤngen, s. Armen— 
ordnung. 
Kirchen und Schulen, katholische, in den Erblanden gelegene, — Abaͤnde— 
rungen und Ergänzungen zu den 6§ 2, 3, 5 und 6 der Verord- 
" 
o 
O " 4 v · 2 
  
—.g 
Au 
a n n 
. 
30 Nov. 
13 Febr. 
30 Mai 
- - 
- - 
- 2 
3 Nov. 
28 Nov. 
1 Oct. 
14 Aug. 
11 März 
  
  
Seite. Paragr. 
422 
14 
90 fg. 
93 fg. 
90 u. 116 
93 
90 fg. 
93 fg. 
91 fg. 
94 
297 
417 fg. 
  
9— 13 
5 u. 6 
15 
1 — 10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.