Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

( 219 ) 
A. 
Erklärung des Absenders in einem vereinsländischen Hafen der Oberweser. 
Ich erkläre hierdurch, daß ich mit Schiffer N. N. an Herrn N. N. in Bremen 
folgende Güter, als 
verladen habe und daß diese Güter, nach meinem besten Wissen , aus dem Zoll- 
und Handelsvereine herstammen. 
N. N. den 18 
N. N. 
Die Richtigkeit der vorstehenden Unterschrift wird hierdurch 
von Amtswegen bezeugt. 
  
(L. S.) N. JN. 
N. N. den 18 (Namen der Ortsbehäörde.) 
B. 
Erklärung über vereinsländische Waaren, welche mittelst eines nicht vereinsländischen 
Oberweserhafens nach Bremen verladen werden. 
Ich erkläre hierdurch, daß ich mieche N. N. an Herrn N. N. in N. N. 
(z5. B. Münden), zur Beförderung an Herrn N. N. in Bremen folgende 
Güter, als 
verladen habe, und daß diese Güter, nach meinem besten Wissen, aus dem ZJoll- 
und Handelsvereine herstammen. 
N. N. den 18 
N. N. 
Die Richtigkeic der vorstehenden Unterschrift wird hier- 
durch von Amtswegen bezeugt. 
(L.S.) N. N. 
N. N. den 18 (Namen der Ortsbehörde.) 
317
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.