Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

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77.) Verordnung, 
den dießjährigen Aufschub der Niederjagd im Preisdirectionsbezirke Zwickau 
betreffend; 
vom 26sten August 1840. 
DQa nach einer Anzeige der Kreisdirection zu Zwickau in dem dortigen Bezirke die Reife 
der Körnerfrüchte noch nicht allenthalben so weit vorgeschritten ist, daß bis zu dem, für 
den Aufgang der Niederjagd gesetzlich bestimmten Termine die Erndee als vollendet ange- 
sehen werden könne; so finden die unrerzeichneten Ministerien sich bewogen, den durch das 
Patent vom 20sten September 1702 auf den Tag Egidy festgesetzten Anfang der Nie- 
derjagd in dem Zwickauer Kreisdirectionsbezirke für das gegenwärtige Jahr um vierzehn 
Tage aufzuschieben und zu dem Ende für den Anfang der Niederjagd daselbst den 15ren 
September dieses Jahres hierdurch festzusetzen. Jedoch mögen für diesenigen Jagdreviere, 
innerhalb deren die Getreideerndte bereits beendiget ist, oder bis zum 15en Seprember 
a. C. noch vollendet wird, die in der Verordnung der unterzeichneren Ministerien vom 
Aten September 1838, pag. 408 des Gesetz= und Verordnungeblarts nachgelassenen Mo- 
disicationen auch dießmal eintreten. 
Es haben daher alle, die es angeht, sich nach Vorstehendem gebührend zu achten. 
Dresden, am 26sten August 1840. 
" 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
von Zeschau. In Abwesenheit und Auftrage des 
Ministers des Innern: 
D. Merbach. 
Speck. 
  
Letzte Absendung: am 5ten September 1840.
	        
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