Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(334 ) 
Köchin . —Thlr.20Ngr. 
Küchenmagd....... —;10- 
Ladenmaͤdchen, s. Frauensperson. 
Stuhlfrau 
in Dresden und Leipig 2 — 
in Mittelstädten 1. — 
in kleinen Städren und auf dem Lande —- 5 
Tageloͤhnerin, Fobrikarbeiterin , Klöpplerin, 
Spulerin .. .-——-2- 
Viehmagd o 0 " 4 "- 0 0 6% — 2 5 2 
Viehwirthin O 0 " - rl 0 9 — 1 0 — 
  
I04A-)Verordnung, 
die Gewerbe= und Personalsteuerrevisson für das Jahr 1841 betreffend; 
vom 161ten November 1840. 
Boufs der für das Jahr 1841 erforderlichen Erneuerung sämmelicher Gewerbe= und 
Personalsteuercaraster werden die Obrigkeicen hierdurch erinnerr, daß die von ihnen hierzu 
vorschriftmäßig aufzustellenden Einwohnerverzeichnisse 
a) bei Orten des plarten Landes spätestens am 1 5ten Januar 
b) bei kleinen und Mittelstädten spätestens am 21sten Januar! 1841 
) bei großen Städten spätestens am 31sten Januar 
an die Districtscommissionen abzugeben sind. 
Da auch bei der letzten Revision der Gewerbe= und Personaksteuer obige Fristen hier 
und da nicht gehörig innegehalten worden sind, hierdurch aber das Revisionsgeschäf. selbst 
einen, mit den für die Steuererhebung bestehenden Vorschrifrten unvereinbaren Verzug er- 
leidet; so wird den Obrigkeiten hierdurch nochmals möglichste Beschleunigung jener, ihnen 
obliegenden Vorarbeiten anempfohlen, die bisher für Versäumnißfälle angedrohte Ord- 
nungsstrafe aber hiermic auf 
— 20 Ngr. — bei den unter a. 
1 Thlr. —. — bei den unter b. 
5. — — bei den unter C. 
vorstehend gedachten Orten, für jedes Verzeichniß anderweit und mit der Bestimmung festge- 
setze, daß diese Ordnungsstrafe bei längerer Verzögerung der Abgabe von 8 zu 8 Tagen 
um den Betrag der verwirkten einfachen Geldbuße zu steigern ist. 
Dresden, am 161en November 1840. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. Schnabel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.