Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(2) 
suchte Bestätigung dergestalt hiermit ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf 
das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses . 
Decret 
bei dem Ministerio des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels 
vollzogen worden. « 
Dresden, den 2ten Januar 1840. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
  
Demuth. 
  
/3.) Bekanntmachung, 
die Leihanstalt in Zittau betreffend; 
vom 2ten Januar 1840. 
S. Königl. Majestät haben geruhet, der in Jittau zu errichtenden öffentlichen teihanstalt 
auf Grund des von dem dortigen Stadtrathe entworfenen Regulativs die unterthänigsi 
nachgesuchte Bestätigung mictelst des nachstehenden Decretes zu Theil werden zu lassen. 
Wie nun hierdurch der gedachten Anstalté zugleich der Genuß der in den hier mit abge- 
druckten §S§ 12, 19, 20 und 21 des Regulativs enthaltenen Rechtsvergünftigungen zu- 
gestanden worden ist, so wird solches hierdurch zur behufigen Nachachrung öffentlich be- 
kannt gemacht. 
Dresden, am S#ten Januar 1840. 
Ministerium des Innern. 
Im Auftrage des Ministers 
von Lindenau. 
Stelzuer. 
« Decret 
wegen Bestaͤtigung des Regulativs fuͤr die in Zittau zu errichtende Leihanstalt. 
Wag Friedrich August, von GOXSE# Gnaden König von 
Sachsen 2c. 2c. 2c. 
thun hiermic kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des In- 
nern die von dem Stadrrathe zu Zittau im Einverständnisse mie den dasigen Stadrverordne-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.