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Eine Pfändung, da das Pfand in die Gerichte gelefert wird, zu re-
gistriren
Standgebühren von einem lebendigen Pfande auf Tag und Nacht, bei
Pferden und Rindviehe, mit Ausschluß des Futters,
Von einem Stuͤck Schaaf- oder anderem kleinen Viehe, mit Aus—
schluß des Futters,
Einen Geburtsbrief, insofern derselbe verlangt wird, auszufertigen, mit
Einschluß aller dabei wegen Erkundigungseinziehung und sonst
vorfallenden Bemühungen, jedoch mit Ausschluß des baaren Verlags,
Hierüber verbleibe den Obrigkeiten dasfenige, was sie als
Ccommoda purischictioni dabei zu fordern erwa berechtigt und be-
fugt sind, nach den bisherigen Sätzen, jedoch unter Beifügung des
I
gesetzlichen Zaschlags von 23# pro Cent und unter Umrechnung
nach der Eintheilung des Thalers in 30 Mgr.
Für eine Registratur über Recognition eines Contracts oder einer Schul-
verschreibung und dergleichen,
wenn solche an Gerichtsstelle geschiehe
wenn solche außer dem Gericht erfolge
und zwar ohne Unterschied, ob die Recognition von Einem oder
mehreren Interessenten geschieht, wenn solche nur von ihnen insge-
samme und actu vorgenommen wird.
den andern Gegenstand auf Ansuchen ertheilt wird, 10 Ngr. bis
Dafern es zur Auefertigung eines Attestats vorher der Einziehung
gewisser Erkundigungen bedarf, so ist für die dießfalls aufzuneh-
mende Registratur noch besonders zu entrichen. 8 Mgr. bis
und dafern mehrere Registraturen erforderlich, höchstens 12 Mgr. bis
Für Ertheilung eines Marginalattestats 3 Ngr. 4 Ngr. bis höchstens
Magen
oder daraus zu extrahiren ist, giebe derjenige, der dergleichen sucht,
außer den Copialien, . . ZNgräNgibis
Fuͤr einen Bericht wegen gesuchter Concession, Dispensation, und der—
gleichen, nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der dabei vor—
waltenden Bemuͤhung, 20 MNgr. 1 Thlr. bis
Wür die Notisication von dem Abgange eines solchen Berichrs
. Für die Inrotulation der Acten
FGFür ein schriftliches Attestat, welches von dem Gericht über einen und
Thlr.
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