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Für das Abwarten eines Schwörungstermins, ingleichen eines Termins
zur Vereidung der Zeugen, und dergleichen, wo nicht zugleich ein
besonderes rechtliches Verfahren statt findet/ mit Einschluß der
Anwaltschaftsgebuͤhren, 1 Thlr. bis
Gür einen gerichtlichen Termin zur Best chtigung, wenn dazu ein halber
Tag oder weniger zu verwenden ist, 1 Thlr. 10 Nczgr. bis
Für einen solchen Termin aber, wenn dazu ein ganzer Tag zu verwen-
den gewesen ist, Z 2 Thlr. 10 Mgr. bis
Bescheinigungs= oder Gegenbescheinigungsareikel zu entwersen, nachdem
die Sache wichtig und weitläuftig ist, 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. bis
Uebrigens ist dabei nicht auf die Anzahl der Artikel, sondern
auf die Vollständigkeit und das Wesentliche Rücksicht zu nehmen.
Für ein Verfahren über geführten Beweis oder Gegenbeweis, es mag
solches in Schriften oder Satzweise geschehen,
» 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 5 Thlr. bis
Fuͤr ein Supplicat oder Schreiben, in welchem um diese oder jene ge—
richtliche Expedition oder Verfuͤgung oder Anordnung angesucht
wird, nach Verschiedenheit des Gegenstandes,
10 Ngr. 15 Ngr. 20 Ngr. 1 Thlr. bis
Fuͤr eine ausfuͤhrliche Deduction, dafern sie vom Richter fuͤr noͤthig
befunden wird, nach Verschiedenheit und Wichtigkeit der Sache,
1 Thlr. 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. bis
Fü Liquidirung einer Forderung, ingleichen Deducirung eines Anspruchs
in einem Edictaltermine, und für das dießfallsige rechtliche Ver-
fahren, mit Einschluß der Anwaltschaftsgebühren, 2 Thlr. 3 Thlr. bis
Dem Curator litis oder dem verpflichteten Contradictor für ein recht-
liches Verfahren . 1 Thlr. 2 Thir. bis
Anmerkung. Ist der Anspruch ein geringfügiger, so darf
bei No. 23 und 24 nur . 20 Ngr. bis
angesetzt werden.
Für Monirung einer Derlassenschaftsspecisication, Administrations-,
Sequestrations= und anderen Rechnung, sammt dem dießfallsigen
Verfahren, nach Verschiedenheit und Weitläuftigkeit der Sache,
dem Defectanten 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 8 Thlr. 12 Thlr. bis
Für Beantwortung der Erinnerungen und das dießfallsige Verfahren,
dem Oefectaten 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 8 Thlr. bis
Für eine Leuterung oder Appellation . Z 20 Mgr. bis
C
Thlr.
Nagr.
20
20
10
pf.