Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

No. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
  
Für das Abwarten eines Schwörungstermins, ingleichen eines Termins 
zur Vereidung der Zeugen, und dergleichen, wo nicht zugleich ein 
besonderes rechtliches Verfahren statt findet/ mit Einschluß der 
Anwaltschaftsgebuͤhren, 1 Thlr. bis 
Gür einen gerichtlichen Termin zur Best chtigung, wenn dazu ein halber 
Tag oder weniger zu verwenden ist, 1 Thlr. 10 Nczgr. bis 
Für einen solchen Termin aber, wenn dazu ein ganzer Tag zu verwen- 
den gewesen ist, Z 2 Thlr. 10 Mgr. bis 
Bescheinigungs= oder Gegenbescheinigungsareikel zu entwersen, nachdem 
die Sache wichtig und weitläuftig ist, 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. bis 
Uebrigens ist dabei nicht auf die Anzahl der Artikel, sondern 
auf die Vollständigkeit und das Wesentliche Rücksicht zu nehmen. 
Für ein Verfahren über geführten Beweis oder Gegenbeweis, es mag 
solches in Schriften oder Satzweise geschehen, 
» 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 5 Thlr. bis 
Fuͤr ein Supplicat oder Schreiben, in welchem um diese oder jene ge— 
richtliche Expedition oder Verfuͤgung oder Anordnung angesucht 
wird, nach Verschiedenheit des Gegenstandes, 
10 Ngr. 15 Ngr. 20 Ngr. 1 Thlr. bis 
Fuͤr eine ausfuͤhrliche Deduction, dafern sie vom Richter fuͤr noͤthig 
befunden wird, nach Verschiedenheit und Wichtigkeit der Sache, 
1 Thlr. 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. bis 
Fü Liquidirung einer Forderung, ingleichen Deducirung eines Anspruchs 
in einem Edictaltermine, und für das dießfallsige rechtliche Ver- 
fahren, mit Einschluß der Anwaltschaftsgebühren, 2 Thlr. 3 Thlr. bis 
Dem Curator litis oder dem verpflichteten Contradictor für ein recht- 
liches Verfahren . 1 Thlr. 2 Thir. bis 
Anmerkung. Ist der Anspruch ein geringfügiger, so darf 
bei No. 23 und 24 nur . 20 Ngr. bis 
angesetzt werden. 
Für Monirung einer Derlassenschaftsspecisication, Administrations-, 
Sequestrations= und anderen Rechnung, sammt dem dießfallsigen 
Verfahren, nach Verschiedenheit und Weitläuftigkeit der Sache, 
dem Defectanten 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 8 Thlr. 12 Thlr. bis 
Für Beantwortung der Erinnerungen und das dießfallsige Verfahren, 
dem Oefectaten 2 Thlr. 3 Thlr. 4 Thlr. 8 Thlr. bis 
Für eine Leuterung oder Appellation . Z 20 Mgr. bis 
  
  
  
  
C 
  
Thlr. 
  
  
Nagr. 
20 
20 
10 
  
pf.
	        
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