Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(436 ) 
I2211.) Deceret 
wegen Bestätigung der Stätuten der Leipziger Asphaltcompagnie; 
vom 24 sten November 1840. 
Nachdem das Ministerium des Innern, im Einverstaͤndnisse mit dem Justizministerio, 
den Statuten der auf Actien begruͤndeten Leipziger Asphaltcompagnie die nachgesuchte Be— 
staͤtigung dergestalt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachzu- 
gehen ist, hierdurch ertheilt hat, so ist zu dessen Beurkundung dieses 
Decret 
ausgefertigt und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidruckung des Mi— 
nisterialsiegels, eigenhaͤndig vollzogen worden. 
Dresden, den 24sten November 1840. 
Ministerium des Innern. 
; HB Nostitz und Jaͤnckendorf. 
   
Demuth. 
  
Berichtigungen. 
1.) In §5 3 der Verordnung vom 22sten October 1840, die Erhebung des Chausseegeldes 
u. s. w. betreffend, (Sesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1840, Stück 20, 
Nr. 102, Seite 304) ist geile 3, wo es heißt: „Bezirksoberzoll= und Obersteuer= 
inspector“ statt des Wortes und „oder“ zu lesen. 
2.) Im Listen Stück, Nr. 108 Beilage III, S. 350 muß es auf der letzten Zeile statt 
388 Thlr. 4 Ngr. — pf. 488 Thlr. 4 Ngr. — pf. beißen. 
  
Letzte Absendung: am 19ten December 1840.
	        
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