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Gegenstände.
klagten, Producenten und Reproducencen, Producten
und Reproducten, wenn sie sich am Verfahren über
die Klage, oder am Pro= und Reproductionsverfahren
versäumen, zu erlegen.
Für die in Immediat= und admittirten Sachen, eben so wie auf
Berichte in andern Civil= und in Criminalsachen gesproche-
nen Urehel, nebst denselben einverleibren, oder besonders bei-
gefügten Entscheidungsgründen, werden jedesmal vom Collegio,
nach Maaßgabe der Größe und Wicheigkeit der Arbeit, zu
bestimmende Gebühren erhoben.
Für ein Urthel nebst einverleihten oder besonders beigefügten Ent-
scheidungsgründen in Ehesachen, von beiden Partheien zu-
sammen . . 2 Thlr. bis
Acteninspectionsgebühren, von jeder Parthei in Immediat= und
admittirten Sachen bei jedem Termine .
Fuͤr Vidimirung einer Vollmacht, eines Documents 2c. zu den
Acten
Wenn ein Document aus mehreren Bogen bestehet, 15 Ngr. bis
Fuͤr ein Vidimus unter dem großen Gerichtssiegel 1 Thlr. bis
Für ein Vidimus unter dem kleinern Gerichtssiegel 15 Ngr. bis
Für einen Dilationsschein . . . .
Desgleichen, wenn die Dilation auf vorherige Eidesleistung gege—
ben wird, uͤberhaupt . . .
Fuͤr Ertheilung einer Dilation zu Einbringung eines Satzes im
rechtlichen Verfahren, Beibringung einer Legitimation und
dergleichen, auch die desfallsige Resolution bei den Acten zu
bemerken . ,. . . .
Fuͤr die Aufsetzung eines Armeneides, Desertionseides, Zeugeneides,
v
Taxatoren, Dollmetscher und andere Sachverständige
Für die Aufsetzung eines andern Eides, je nachdem die Eideeno-
tul weicläufig und mühsam ist, 20 Mgr. 4 Thlr. bis
Editionseides und des Eides für Calculatoren, Feldmesser,
—
Geldansätze.
Thlr. Ngr. pf.
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