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No. Gegenstände. Geldansätze.
Thlr.Ngr.pf.
33. Für die Abnahme eines Eides, mit Einschluß der hierüber gefer-
tigten Registratur, — 200—
34. Für die gerichtliche Verwahrung der Docuinente, und zwar fuͤr
jedes, insofern es nicht uͤber 24 sind, — 4—
Für jedes folgende über 24 — 1 —
35. Fuͤr Aufsetzung der Compulsorialien oder Commissorialien in Im-
mediat= und admittirten Sachen . . . — 20 —
36. Fragstuͤcke vom Gegentheil einzufordern . - — 20 —
37. Fuͤr einen Zeugen summarisch abzuhoͤren und dessen Aussage zu re-
gistriren . 15Ngrbtsl——
Wenn aber das Verhör weitlaͤufig und wicheig . 2 — —
38. Fuͤr Arbitrirung und Rejection der Artikel oder Fragstuͤcke, wenn
solche impertinent oder unzulaͤssig sind, 15 Ngr. bisis 1 — —
39. Fuͤr einen Zeugen uͤber Artikel oder Fragstuͤcke abzuhoͤren — wie
in der allgemeinen Taxordnung.
0. Für die Ausfertigung eines Zeugenrotels 1 — —
dar Rejection einer Leuterung — 10 —
2. Für die Notification davon an den Gegner — 5 —
3. Fuͤr die Registratur uͤber Annahme einer Leuterung . — 4—
33 Für eine Verordnung, wodurch der vorige Richter von der An-
nahme einer oder mehrerer Appellationen in Kenntniß gesetzt
wird, von jeder Parchei, welche die ganz oder zum Theil
angenommene Appellarion eingewendet hat, . — 20
45. Fär die auf einberichtete, nicht durch Urrhel (No. 22) zur Er-
ledigung zu bringende Appellationen und auf Recurse, sowie
auf Beschwerden und Berichte ergehenden Rejection-, Dec-
siv= auch interimistisch= und interlocutorischen Verordnungen,
einschließlich der ihnen einzuverleibenden, oder besonders bei-
zufügenden Entscheidungsgründe, werden jedesmal nach Maaß-
gabe der Größe und Wichtigkeit der Arbeit zu bestimmende
Gebühren erhoben.
46.|Schriftliche Bescheidungen an die Interessenten, insoweit sie nichr
zu den Ausfertigungen gehören, für welche in gegenwärtiger
Taxordnung besondere Ansätze enthalten sind, 15 Ngr. bis! 2 — —