Inhalt.
Gesetzes rc.
Tag
des
Seite des
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Blattes.
Erkrankungen, Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Bezeichnung der
Großherzoglichen Bezirksdirektoren als diejenigen Beamten, welche
zur Mittheilung solcher an und zum Empfang der Mittheilungen
von den Militärbehörden verpflichtet nd.
Evangelische Landeskirche.
inisterial-Bekanntmachung, betr. die parochiale Verbindung des bisher
zur Pfarrei Burgau gehörigen Filials Ammerbach und des bisher zur
Pfarrei Bucha gehörigen Filials Nennsdorf mit der von der Herzog-
lich Sachsen-Meiningischen Kirchenregierung in Lichtenhain zu er-
richtenden Pfarrstelle, sowie die Auflösung des bisherigen Parochial-
verhältnisses zwischen Lichtenhain und Jena bez. Wenigenjena
Exequatur ertheilt: Dem Brasilianischen Generalkonsul in Hamburg,
Joüo Vieira da Silva. Ministerial-Bekanntmachung
Dem Kaiserlich und Königlich Oesterreichisch-Ungarischen unbesoldeten
Konsul in Leipzig, Königlich Sächsischen Kommerzienrath Max Huth.
Ministerial-Bekanntmachung
Dem Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Anmerika
Bradford M. Adams in Sonneberg. Ministerial-Bekanntmachung.
Dem Mexikanischen Konsul Alexander Huste in Leipzig. Ministerial-
Bekanntmachung
Falkenorden s. Hansorden und Ordensangelegenheiten.
Faustpfänder und Hypotheken, Nachtrag zum 6. Abschnitt des Gesetzes
über das Recht an solchen, vom 6. Mai 1839.
Fischer, Emil, Subdirektor in Weimar, Hauptagent der „Urania“, Aktien-
Gesellschaft für Kranken-, Unfall= und Lebens-Versicherung in
Dresden. Ministerial-Bekanntmachung
Fleischhack, Hieronymus, in Weimar, Hauptagent der Niederländischen
Lebens-Versicherungs-Gesellschaft zu Amsterdam. Ministerial-
Bekanntmachung . . .. . . . . ..............................
Flößen, das, auf der Werra. Ministerial-Bekanntmachung
Frankenheim, dessen Abtrennung von den Bezirken des Amtsgerichts, des
Rechnungsamts und der Diöces Kaltennordheim und Zutheilung
zu den Bezirken des Amtsgerichts, des Rechnungsamts und der
Diöces Ostheim. Ministerial-Bekanntmachung
G.
Gebäude-Brandversicherungsanstalt des Großherzogthums s. Landes-
Brandversicherungsanstalt.
Gegenseitige Beistandsleistung bei der Vollsreckung von Entscheidungen
und Verfügungen der Verwaltungsbehörden, Vereinbarung mit
24.
14.
24.
18.
.November
Januar
März
Mai
.November
November
März
. Dezember
November
29.
Juli
Dezember
217
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