Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

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Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
14u½ 8 Stück vom Jahre 184 1. 
    
  
  
48.) Verordnung, 
den Aufschub der Vorhatze und Niederjagd in den Aemtern Schwarzenberg 
mit Crottendorf und Eibenstock für das Jahr 1841 betreffend; 
vom 20sten August 1841. 
Wegen der, nach ferner eingelangter Anzeige, auch in den Aemtern Schwarzenberg und 
Eibenstock durch unguͤnstige Witterung verspaͤteten Reife der im Felde stehenden Koͤrner- 
früchte finden die unterzeichneten Ministerien sich veranlaßt, den unterm gien dieses Mo- 
nats in Ansehung der Aemter Voigksberg und Plauen für das jetzige Jahr angeordneten 
Aufschub des Anfangs der Vorhatze und Niederjagd, auch auf die Aemter Schwarzenberg 
mit Crotcendorf und Eibenstock auszudehnen und daher auch dort für den dießjährigen 
Anfang der Worhatze den 1sten und für den Anfang der Niederjagd den 16ten Seprem- 
ber dieses Jahres zu bestimmen; weshalb alle diejenigen, die es angeht, sich darnach 
gebührend zu achten haben. 
Dresden, am 20sten August 1841. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
v. Zeschau. Nostitz und Jänckendorf. 
Speck. 
—— ———. — — — — — 
Letzte Absendung: am 3ten September 1841. 
1841. 20
	        
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