Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

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65.) Verordnung, 
die erleichterte Handhabung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen 
vermittelst der Eisenbahn betreffend;: 
vom 20sten November 1841. 
Zmischen der Königlich Sächsischen, der Königlich Preußischen, der Herzoglich Anhalt= 
Cöchenschen, der Herzoglich Anhalt-Dessauischen und der Herzoglich Anhalt-Bernburgi- 
schen Regierung ist, in Folge des übereinstimmend gehegten Wunsches, Ihren Untertha- 
nen die, bei der Anlegung der die Städte Berlin, Dessau, Cöthen, Magdeburg, Halle, 
Leipzig und Dresden verbindenden Eisenbahnen rücksichtlich der Beförderung des Verkehrs 
beabsichtigten Vortheile auch in Beziehung auf eine erleichterte Handhabung der Paß- 
und Fremdenpolizei zu Theil werden zu lassen, eine Uebereinkunft abgeschlossen worden, 
deren Ausführung gewisse Modificationen der, vermöge des Paßregulacivs vom 27sten 
Januar 1818 und der die Erläuterung dieses Regulativs betreffenden Verordnung der 
Landesregierung vom 15ten Juli 1829 hinsichtlich des Paßwesens bestehenden Worschrif- 
ten bedingt. Sowohl um die Behörden in letzterer Hinsicht mit der erforderlichen An- 
weisung zu versehen, als um die vereinbarten Einrichtungen selbst im Wesentlichen zur 
öffentlichen Kenntniß zu bringen, wird daher andurch Folgendes verordnet und beziehend- 
lich bekannt gemacht: 
& 1. Die Bewohner der von den im Eingange genannten Eisenbahnen berührten 
Städte und die Anwohner eines, im § 2 näher bestimmten Rayons zu beiden Seiten der 
Bahn sollen, soweit sie unrer den nachfolgenden Bedingungen darauf Anspruch haben, 
von der Verpflichtung befreit sein, sich zu ihren Reisen ins Ausland auf der Bahn in- 
nerhalb des vorgedachten Bahnrayons der nach den in den betreffenden Staaten bestehen- 
den paßpolizeilichen Einrichtungen vorgeschriebenen Reisepässe zu bedienen. 
& 2. Der §1 erwähnte Bahnrayon umfaßt zur Zeit und bis auf weitere Anord- 
nung: 
1) das ganze Königreich Sachsen; 
2) im Königreiche Preußen: 
a) vom Regierungsbezirke Porsdam, die landräthlichen Kreise: 
Nieder-Barnim, Ost-Havelland, 
Ober-Barnim, West-Havelland, 
Breskow, Teltow, 
Storkow, Zauch-Belzig; 
Juterbogk-Luckenwalde,
	        
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