Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

(286 ) 
68.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Zwickauer Steinkohlenbauvereins; 
vom 18ten November 1841. 
Nochoem von dem Ministerium des Innern, im Einverständnisse mit dem der Justi, 
auf darum geschehenes Ansuchen des Directorium und Ausschusses des Zwickauer Stein- 
kohlenbauvereins den eingereichten Statuten dieser Actiengesellschaft die geberene Bestärigung 
dergestale errheilt worden ist, daß dem Inhalte jener Saatuten allenthalben auf das Ge- 
naueste nachgegangen werden soll, so ist zu dessen Beurkundung dieses 
Deeceret 
ausgefertigt und, unrer Beidruckung des Siegels des Ministerium des Innern, von mir, 
dem Staatsminister des Innern, eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, den 18ten November 1841. 
Ministerium des Innern. 
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
  
Demuth. 
  
Berichtigung. 
In der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20sten November ai. c., die erleich- 
terte Handhabung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen vermittelst der Eisenbahn betreffend, 
(Gesetz= und Verordnungsblatt von diesem Jahre 21stes Stück, No. 65) muß es im &# 2 unter 
2, a. Zeile 4 statt „Breskow“ heißen: „Beeskow“. 
— — 
Letzte Absendung: am 24sten December 1841.
	        
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