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2. ruͤcksichtlich der zu dem Steuervereine gehoͤrigen Staaten und Landestheile auf das
Fürstenehum Schaumburg-Lippe, sobald der Vertrag über den Anschluß desselben an
den Steuerverein erneuere worden,
ausgedehne wird.
So geschehen Berlin, den 1 7ten Dezember 1841.
(ge.) August Heinrich Kuhlmeyer. August von Berger.
(L. S.) (L. S.)
Franz August Eichmann. Georg Friedrich Hieronymus Dommes.
(L. S.) (L. S.)
Adolph Georg 3 Pochhammer. Friedrich Ernst Witte.
(L. S.) (L. S.) 1
August Philipp Christian Theodor Gerhard Friederich August Jansen.
von Amsberg. (L. S.)
(I. S.)
B.
Uebereinkunft
zwischen
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins nebst Braunschweig
einerseits und Hannover andererseits,
den
erneuerten Anschluß der Grafschaft Hohnstein und des Amtes
Elbingerode an das Zollsystem der ersteren Staaten
betreffend.
Artikel 1. Die unter dem 1sten November 1837. abgeschlossene Uebereinkunfe
zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großher-
zogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten,
Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Hannover andererseies, den An-
schluß der Grafschaft Hohnstein und des Amces Elbingerode an das Zollsystem Preußens
und der übrigen Staaten des Zollvereins betreffend, bleibt mir folgenden Ergänzungen
und Modisicationen in Kraffe.