Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

(249 ) 
66.) Bekanntmachung 
vom 14ten November 1843. 
Ir Folge der bevorstehenden Einführung der neuen Grundsteuer sind folgende veränderte 
Einrichtungen beschlossen worden: 
1) 
3) 
4) 
6) 
7) 
Die sämmtlichen vier Steuerkreise sollen hinsichtlich ihrer Abtheilung mit den vier 
Kreisdirectionsbezirken völlig in Uebereinstimmung gebracht, und namentlich auch 
wird der Bezirk des Justizamtes Stolpen vom 1 sten Januar 1844 ab vom ersten 
an den vierten Steuerkreis überwiesen werden. 
Im vierten Steuerkreise wird, außer der zeitherigen Bezirkssteuereinnahme zu Budissin, 
von gedachtem Tage ab eine zweite Bezirkssteuereinnahme errichtet, und derselben die 
Stadt Löbau zum Sitz angewiesen, der Sitz der ersten, bisherigen Bezirkssteuereinnahme 
aber, mit der der Stolpener Amtsbezirk vereiniget wird, in Budissin verbleiben. 
Die Abgrenzung der beiden Bezirkssteuereinnahmen in Budissin und Löbau erfolgt 
dergestalt, daß sie völlig mit der Bezirkseintheilung der beiden Amtshauptmannschaf- 
ten der Kreisdirection zu Budissin übereinstimmt und dem gemäß der Steuerbezirk 
Budissin den Bezirk der ersten Amtshauptmannschaft, und der Steuerbezirk Löbau 
den Bezirk der zweiten Amtshauptmannschaft umfaßt. 
Die beiden Bezirkssteuereinnahmen zu Budissin und Löbau verwalten und besorgen 
die Einnahme der Grundsteuern, der Gewerbe= und Personalsteuern, der Ablösungs- 
renten und der Stempelsteuer; erstere behält auch die Bestempelung der Kalender 
und Spielkarten im ganzen vierten Steuerkreise wie bisher. 
Zur Erleichterung der von Bautzen und Löbau entfernter wohnenden Steuerpflichtigen 
wird sich in jedem der 4 Grundsteuertermine zur Empfangnahme der Steuern und 
Besorgung anderer etwanigen Dienstgeschäfte, während der ersten 14 Tage eines 
jeden Termins, an zwei, jährlich im Voraus bekannt zu machenden, Tagen der Be- 
zirkssteuereinnehmer von Budissin nach Stolpen, und der Bezirkssteuereinnehmer von 
Löbau nach Zittau begeben, um daselbst die Steuern von den Contribuenten anzu- 
nehmen, welche dieselben an diesen Tagen daselbst abführen wollen. Demnächst wird 
der Bezirk des Justizamtes Voigtsberg von dem Steuerbezirke Plauen getrennt und 
für diesen Amtsbezirk eine besondere Bezirkssteuereinnahme zu Oelsnitz errichtet. 
Die gesammte Steuerreceptur und Verwaltung, sowie die Einnahme der Ablösungs- 
renten im Voigtsberger Amtsbezirke geht auf die neue Bezirkssteuereinnahme in Oelsnitz 
über; die Bestempelung der Spielkarten und Kalender aber verbleibt in der zeitheri- 
gen Maaße der Bezirkssteuereinnahme zu Plauen. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1Aten November 1843. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. Schulze. 
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