IAXI)
2.
Landesältester des Markgrafthums Oberlausi — dessen Stellung der Hy-
pothekenbankverwaltung gegenüber
Landgemeinden — Verfahren bei den darauf bezüglichen Wohlen und
welche Kosten dabei in Ansatz zu bringen sind
Landstraßen — wem die Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit auf. selbigen zusieht
Landtag, kuͤnftiger, — Veranstaltung der darauf bezuͤglichen Ergaͤnzungswahlen
— Bestellung von Commissarien zu Leitung der darauf bezuͤglichen
Wahlen
Landtagsabgeordnete — welche Kosten bei deren Wahlen vergütet werden
Landwirthschaft — Aussetzung von Prämien zu deren Beförderung auf
die Tahre 1845—1850
Lederfabrikation — Aussetung von Prämien fuͤr deren Verbesserung.
Lehne — Pfarr= und Schul-— s. Pfarrlehne — Schullehne.
Lehngelder — ob und inwiefern Veräußerungsverträge über Grundstücke den
Betheiligten vorzulegen sind, wenn der Nachweis über deren Be-
zahlung beigebracht wire
Lehngüter — die lehnrechtlichen Vorschriften wegen Auflassung, Suchung
und Befolgung der Lehn fuͤr selbige verbleiben in Guͤltigkeit
— von welchem Zeitpuncte an dem Erwerber die im Lehnsmandate
bestimmte Frist zu Suchung der Lehn laͤuft
— inwiefern bei Cessionen solcher Forderungen, welche mit Einwillig-
ung des Oberlehnsherrn auf selbige versichert und in das Grund-
und Hypothekenbuch eingetragen sind, die Erwähnung des lehns-
herrlichen Consenses nicht erforderlich ist ·
— unter welchen Erforderniss en dem Verlangen des Besigers, daß
der Tarwerth derselben in das Grund= und Hypothekenbuch ein-
getragen werde, gewillfahrt werden kann — Miteintragung des
letzten Kaufpreises darin — inwiefern die Beurtheilung und Fest-
stellung der consensuablen Summe den Lehnhöfen überlassen bleibt
– nach welchen Vorschriften die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin
in Bezug auf Benachrichtigung der passiv Betheiligten bei Ein-
trägen und Löschungen im Grund= und Hypothekenbuche zu ver-
fahren haben — Modalität der Behändigung der Benachrichti-
gung an Personen, welche sich im Auslande aufhalten
– in welchem Falle die Lehnhofe ein gerichtliches Anerkenntniß der
Verzichtleistung des passiv Betheiligten auf die Benachrichtigung
von der geschehenen Eintragung oder Löschung im Grund= und
Hypothekenbuche verlangen konnen
– inwiefern die darauf haftenden jährlichen NRenten oder Forderun=
gen bestimmter Abentrichtungen oder Leistungen bei deren Eintra-
gung in das Grund= und Hypothekenbuch in Capital zu verwan-
deln sind — welchen Beschränkungen die ohne lehnsherrlichen und
beziehendlich mitbelehnschaftlichen Consens im Hypothelenbuche ein—
getragenen Auszugsforderungen unterliegen »
Tag.
26 Juli
23 Mai
25
□
15 Nov.
18 Dec.
27 Dec.
29 Nov.
10 Dec.
10 Dec.
15 Febr.
20 Dec.
Sept.
Seite.
229
187
271 fg.
290
292 fg.
315 fg.
324
296 fg.
304 fg.
313 fq.
320 q.
321
Paragraph.
107—112
1—7
1 — 12
13 — 22
44
6 und 7