Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XXII) 
  
Lehnguͤter — Erforderniß der Einwilligung der Mitbelehnten oder Fideiconmiß- 
interessenten zur Hinzuschlagung eines Grundstuͤcks zu einem sol— 
chen oder zu einem Fideicommißgute, sobald auf ersterem Schul- 
den haften — wer die Genehmigung zu Hinzuschlagung eines 
Bauergutes zu ertheilen hat 
in welchen Fällen dem Gläubiger von der geschehenen Eintragung 
einer anderen Forderung im Grund= und Hypothekenbuche Nach- 
richt zu geben ist 
inwiefern die dazu gehörigen Pertinenssüäcke aus dem Grund- 
und „Hopothekenbuche des Orts, in dessen Flur sie liegen, weg- 
gelassen werden sollen 
unter welchen Vorausse#ungen die Weglassung oder Abschreibung 
der Pertinenzstuͤcke von den Zubehoͤrungen des Hauptgutes er— 
folgen kann 
Verbindlichkeit der saͤnimtlichen Lehnserben, das ererbte Lehngut 
auch in dem Falle, wenn es letztwillig einem derselben allein be- 
schieden worden, erst in Lehn zu nehmen . 
Verbot der Uebergabe derselben in den Besitz des Kaͤufers vor 
ertheilter lehnsherrlicher Genehmigung der Veräußerung 
welche Vorschriften bei Bemerkung der Simultanhaftung mehre- 
rer wegen einer und derselben Forderung verpfändeten Grund- 
stücke zu beobachten sind 
unter welchen Beschränkungen der lehnsherrliche SConsens zu 
künftigen Verpfändungen derselben zu ertheilen ist 
Befugniß der Lehnhofe zu Anhaltung derjenigen, welche unbegrün= 
dete Einwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypo- 
thekenbuchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten 
Lehnhofe zu Dresden und Buwissin, s. Dresden und Budissin. 
Lehrer an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den theo- 
logischen Candidatenvereinen berechtigt sind 
Leichname von Militärpersonen — Competenzverhältnisse und vassheen bei 
deren Aufhebung 
Leihhausordnung für die Stadt Dresden vom 26ften August 1843 — 
Abaͤnderung der 88 14 und 18 derselben in Bezug auf Entneh— 
mung von Auctionsgebuͤhren 
Leipzig, Buchhändlerverein, — was selbiger in Bezug auf die nach Sachsen 
— 
zum Vertriebe gelangenden Schriften zu beobachten hat . 
Handelsgericht, — dessen Competenz in streitigen Angelegenheiten 
uͤber die Eigenthumsrechte an Werken der Literatur und Kunst 
Bestaͤtigung der Statuten der dasigen Gesellschaft zu gegenseitiger 
Hagelschädenvergütung 
Verfahren bei der Wahl von Vertretern für die dasige katholische 
Parochialgemeinde 
Kreisdirection, — welche dhierärztliche Bezirke zu selbiger gehören 
Aufschub der Niederjagd in den Fluren des dasigen Kreisdirec- 
tionsbezirks . 
Lesezirkel — deren Bildung fuͤr die theologischen Candidatenvereine 
Tag. 
20 Dec. 
20 März 
26 März 
19 Aug. 
5 Febr. 
22 Febr. 
15 
24 März 
1 Mai 
23 Mai 
20 UAug. 
20 März 
  
  
  
  
Seite. 
321 fgq. 
P° 
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323, 325 
323 
324 
135 
139 fa. 
207 fg. 
13 
30 fg. 
35 
z133 
147 fg. 
189 
209 fg. 
138 
  
  
Paragraph. 
8 und 9 
10 
11 
30 
17 
IV 
18
	        
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