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Lehnguͤter — Erforderniß der Einwilligung der Mitbelehnten oder Fideiconmiß-
interessenten zur Hinzuschlagung eines Grundstuͤcks zu einem sol—
chen oder zu einem Fideicommißgute, sobald auf ersterem Schul-
den haften — wer die Genehmigung zu Hinzuschlagung eines
Bauergutes zu ertheilen hat
in welchen Fällen dem Gläubiger von der geschehenen Eintragung
einer anderen Forderung im Grund= und Hypothekenbuche Nach-
richt zu geben ist
inwiefern die dazu gehörigen Pertinenssüäcke aus dem Grund-
und „Hopothekenbuche des Orts, in dessen Flur sie liegen, weg-
gelassen werden sollen
unter welchen Vorausse#ungen die Weglassung oder Abschreibung
der Pertinenzstuͤcke von den Zubehoͤrungen des Hauptgutes er—
folgen kann
Verbindlichkeit der saͤnimtlichen Lehnserben, das ererbte Lehngut
auch in dem Falle, wenn es letztwillig einem derselben allein be-
schieden worden, erst in Lehn zu nehmen .
Verbot der Uebergabe derselben in den Besitz des Kaͤufers vor
ertheilter lehnsherrlicher Genehmigung der Veräußerung
welche Vorschriften bei Bemerkung der Simultanhaftung mehre-
rer wegen einer und derselben Forderung verpfändeten Grund-
stücke zu beobachten sind
unter welchen Beschränkungen der lehnsherrliche SConsens zu
künftigen Verpfändungen derselben zu ertheilen ist
Befugniß der Lehnhofe zu Anhaltung derjenigen, welche unbegrün=
dete Einwendungen gegen den Entwurf des Grund= und Hypo-
thekenbuchs machen, zu Bezahlung der dadurch verursachten Kosten
Lehnhofe zu Dresden und Buwissin, s. Dresden und Budissin.
Lehrer an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den theo-
logischen Candidatenvereinen berechtigt sind
Leichname von Militärpersonen — Competenzverhältnisse und vassheen bei
deren Aufhebung
Leihhausordnung für die Stadt Dresden vom 26ften August 1843 —
Abaͤnderung der 88 14 und 18 derselben in Bezug auf Entneh—
mung von Auctionsgebuͤhren
Leipzig, Buchhändlerverein, — was selbiger in Bezug auf die nach Sachsen
—
zum Vertriebe gelangenden Schriften zu beobachten hat .
Handelsgericht, — dessen Competenz in streitigen Angelegenheiten
uͤber die Eigenthumsrechte an Werken der Literatur und Kunst
Bestaͤtigung der Statuten der dasigen Gesellschaft zu gegenseitiger
Hagelschädenvergütung
Verfahren bei der Wahl von Vertretern für die dasige katholische
Parochialgemeinde
Kreisdirection, — welche dhierärztliche Bezirke zu selbiger gehören
Aufschub der Niederjagd in den Fluren des dasigen Kreisdirec-
tionsbezirks .
Lesezirkel — deren Bildung fuͤr die theologischen Candidatenvereine
Tag.
20 Dec.
20 März
26 März
19 Aug.
5 Febr.
22 Febr.
15
24 März
1 Mai
23 Mai
20 UAug.
20 März
Seite.
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