Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XXVmII) 
  
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Stempel — dessen Verwendung in Grund= und Hypothekensachen 
inwiefern solcher in Kirchen- und Schulangelegenheiten nicht er- 
hoben wird 
dessen Verwendung in Sachen des ritterschaftlichen Creditvereins 
— der landständischen Hypothekenbank für die Oberlausitz 
— auf Spielkarten — soll kuͤnftig auf dem eichelnen Unter ange- 
bracht werden . 
Steuer, vom inlaͤndischen Ruͤbenzucker zu entrichtende, — deren Betrag 
Steuerbehörden — inwiefern selbige von jeder erfolgten Eintragung eines 
neuen Besitzers in das Grund= und Hypothekenbuch zu benach- 
15 Febr. 
richtigen sind . 
Stiftungen fuͤr Kirchen- und Schuhwecke — und inwieweit deren An— 
gelegenheiten Sportelfreiheit genießen 
milde, — Anmeldung der selbigen zur Zeit zustehenden stillschwei—- 
genden Hypotheken zur Eintragung in die Consensbücher 
in welcher Maaße deren Administratoren Verzeichnisse über die 
von Grundstücken- an selbige zu entrichtenden Abgaben der § 15 
unter 5 des Gesetßzes vom öten November 1843 bezeichneten Art 
anzufertigen haben 
Stuhlwaaren — ricksichtlich des Hausirens damit im Grenzbezirke be, 
wendet es bei den bestehenden Vorschriften 
Subhastation, (. Antheile. 
Subhastationen, nothwendige, — welche Notizen hierüber an die Grund- 
und Hypothekenbehörde mitzutheilen sind — 
Syrup,ausländischer,——Eingangszollsälzefükselbigen 
T. 
Tageblätter — wer über selbige die Censur ausübt 
Talons, (. Jinsleisten. 
Tarifbestim mungen in Bezug auf den Durchgangszoll, anderweite, s. Zoll= 
tarif. 
Taubstumme — Aussehung von Prämien für deren Ausbildung 
Tarwerth eines Lehngutes, durch gerichtliche Würderung bewerkstelligter, — 
inwieweit dem Verlangen des Besitzers wegen dessen Eintragung 
in das Grund= und Hypothekenbuch gewillfahrt werden darf 
Theologische Candidatenvereine, (. Candidaten der Thcologie. 
Thierärztliche Bezirke — deren veränderte Eintheilung 
Treibegärtnerei auf den Erdbränden bei Planis — Bestätigung der Sta- 
tuten des Actienvereins für selbige 
u. 
Uelergaugsabgaben, in gewissen Zollvereinsstaaten zu erhebende, — deren 
Betrag 
Tag. 
15 Febr. 
  
2 April 
26 April 
26 Juli 
18 Nov. 
29 Juni 
2 April 
2 2 
7 Mai 
!— 
Juni 
5 Dec. 
15 
29 Juni 
# 
10 Dec. 
20 Dec. 
Mai 
18 April 
17 Juni 
  
Febr. 
Febr. 
  
  
  
Seite. 
58 fg. 
141 
143 
169 
214 
291 
198 
37 fg. 
142 
143 fg. 
162 
191 fg. 
302 
39 
197 fg. 
315 
320 
189 
147 
191fg. 
  
  
Paragraph. 
90 
1 
1 u. 
37 
15 
II 
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