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Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft, und ist den in den Beilagen des
unterm 10. Oetober 1843 veröffentlichten Prospects angegebenen Bedingungen.
sowie den künftigen Gesellschaftsstatuten unterworken.
Bautzen, den 2. November 1843.
Der Comité für die Sächsisch-Schlesische
Eisenbahn.
N. J. (Stempel) N. J.
Vorstan d. Secretair
Die Hohe Staatsregierung des Königreichs Sachsen sichert nicht nur während
der Bauzeit die Verzinsung der Einschüsse mit Vier vom Hundert jährlich, son-
dern auch nach Eröffnung des Betriebs auf der ganzen Bahnlinie noch fünf Jahre
lang einen Dividendengenuss von 4 pro Cent zu. Die Verzinsung der ersten
Einzahlungen beginnt mit dem Schlusse der Zeichnung, für spätere Einzahlungen
mit den Datis der dagegen auszugebenden neuen Interimsactien.
D.
Interimsactie
der
Süchsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft
Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der in
Raten bis jetzt überhaupt eingezahlten. Thaler ein Gesammteinschuss
von höchstens Einhundert Thalern im Vierzehnthalerlusse eingefordert werden
kann, bat verhältnissmässigen Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und
Verlust der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft, und ist deren Statuten
anterworken.
Dresden, den 184
Sächsisch-Schlesische Eisenbahngesellschaft.
(facsimilirte Unterschriften zweier Dirertoren)
(Wörtlich abzudrucken sind hierzu die 8§ 17, 18, 19, 21, 33, 34, 40 der Statuten.)